Zahlungsmoral im Bestattungswesen lässt nach
Die Zahlungsmoral bei Angehörigen Verstorbener lässt nach, wissen zahlreiche Bestattungsunternehmen im Kreis Minden-Lübbecke zu berichten. Hinterbliebene sind demnach immer seltener bereit, die Kosten für die Bestattung ihrer Angehörigen zu begleichen. Da jedoch die Zeit auch nach dem Tod rennt und laut Gesetz maximal acht Tage von der Feststellung des Todes bis zur Bestattung vergehen dürfen, sehen sich viele Bestatter unter Zugzwang. Die Kosten strecken sie nicht selten vor. Leider warten einige von ihnen danach vergeblich auf die Begleichung ihrer offenen Forderungen. Die Auswirkungen der nachlassenden Zahlungsmoral, die ein Mindener Bestatter unternehmerisches Risiko nennt, spüren viele Unternehmen der Branche und Region inzwischen deutlich.
Offene Forderungen vs. Sozialbeisetzungen
Die sinkende Zahlungsmoral im Bestattungswesen im Kreis Minden-Lübbecke kann zumindest teilweise vom Budget des Kreises abgefedert werden. So steht hier ein Jahresetat von 310.000 Euro zur Verfügung, womit sich 260 bis 280 Beisetzungen finanzieren lassen. Der Anspruch auf Sozialbeisetzungen gilt jedoch nicht automatisch, sondern muss seitens der Angehörigen erwirkt werden. Da der bürokratische Aufwand eines Sozialbegräbnisses jedoch sehr hoch ist, scheuen viele diesen Weg. So bleiben zahlreiche Bestatter auf ihren offenen Forderungen sitzen. Anders verhält es sich, wenn sich kein Angehöriger finden lässt. Hier übernimmt die Gemeinde vorerst die Kosten (Ersatzvornahme), um diese später einzutreiben. Eine weitere Alternative dazu, die Hoffnung auf Begleichung ihrer Rechnungen zu begraben, bietet sich Bestattern im Verkauf offener Forderungen über die Debitos Forderungsbörse. So kann das unternehmerische Risiko minimiert und wertvolle Liquidität generiert werden.
Kosten für Bestattungswesen steigen
Parallel zur sinkenden Zahlungsmoral der Angehörigen steigen in zahlreichen deutschen Kommunen die Kosten im Bestattungswesen. Aufgrund klammer Kassen der Gemeinden werden Bestattungsgebühren, beispielsweise für Grabnutzung und Leichenhalle, erhöht oder zu einem größeren an die Angehörigen weitergegeben. Dies führt Kritikern zufolge immer häufiger dazu, dass viele Angehörige auf kostengünstigere Urnenbestattungen umsteigen. So entgehen den Gemeinden allerdings durch freie Plätze auf den Friedhöfen und einen schlechten Kostendeckungsgrad von Leichenhallen Einnahmen in erheblichem Umfang.