June 28, 2012 9:00 am

Verlängerung der gesetzlich erlaubten „Insolvenzverschleppung“?

Die tägliche Volatilität an den Kapitalmärkten und ein trübes Geschäftsklima sind deutliche Indikatoren dafür, dass die Wirtschaftskrise noch nicht ausgestanden ist. Als Reaktion versucht die Politik Vieles. Dabei sind einige Resultate mehr und andere weniger durchdacht. Ein Beispiel für dieser Gedankengänge ist die Verlängerung des ursprünglich als vorübergehend geplanten gemilderten Überschuldungsbegriffs über das Jahr 2012 hinaus.
Änderung des Begriffs der Überschuldung als Reaktion auf die Finanzkrise
Hintergrund dieser im Herbst  2008 beschlossenen Neuregelung: Im Zuge der weltweiten Finanzkrise wurde die Pflicht für Unternehmen gelockert, bei finanzieller Schieflage einen Insolvenzantrag zu stellen. Seither dürfen sich überschuldete (aber nicht zahlungsunfähige) Firmen den Gang zum Insolvenzgericht sparen, wenn die Umstände auf eine „überwiegend wahrscheinliche“ Fortführung der Geschäfte (positive Fortführungsprognose) hinweisen. Spätestens an dieser Stelle drängen sich auch Debitos zwei Fragen auf: Hieß nicht genau dieses Verhalten früher einmal Insolvenzverschleppung und galt als Straftat? Lässt sich eine Sachlage dadurch ändern (in diesem Fall „verbessern“), indem die Bezeichnung geändert wird?
Diskussion über Verlängerung der Übergangsregelung in der Insolvenzordnung
Zumindest eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführte Studie des Zentrums für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim (ZIS) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Übergangsregelung im Insolvenzrecht einen positiven Effekt hätte. Hiervon gehen rund drei Viertel der 600 befragten Experten aus. Falls die positive Fortführungsprognose kein entsprechendes Gewicht mehr hätte, dann würden aufgrund der unsicheren Konjunkturaussichten zahlreiche überschuldete aber noch nicht zahlungsunfähige Unternehmen zur Insolvenzanmeldung gedrängt, so die Begründung.
Aber auch immer mehr kritische Stimmen melden sich zu Wort. Deren Argumentation: Zwar habe es 2008 einige gute Gründe für die Lockerung der bisherigen Regelung gegeben (schwierige Kreditvergabe, Wertverlust bei Aktienpaketen, sinkende Nachfrage am Markt), doch hat sich die Situation seitdem geändert. Außerdem würde ein Solvenz-Problem nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass eine aus gutem Grund existierende und in der Praxis bewährte Regelung ausgesetzt wird. Manche Experten sprechen sich gar für eine vollständige Abschaffung der Überschuldungsregelung aus. Einig sind sich hingegen alle, dass die nachhaltige Sicherstellung der Liquidität für Unternehmen heute ebenso wie in der Zukunft entscheidend ist. Innovative Instrumente wie der Verkauf offener Forderungen zur kurzfristigen Liquiditätserhöhung gewinnen daher immer mehr Bedeutung, da sie die unternehmerische Unabhängigkeit von traditionellen Kapitalgebern wie Banken erhöhen.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Jens Secker

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