Erhöhte Grenze für die Umsatzsteuer sichert unternehmerische Liquidität
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur unbefristeten Beibehaltung der Umsatzsteuergrenze bei 500.000 Euro sprechen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland aus der Seele. Doch auch die Opposition befürwortet den von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, der am Donnerstag einstimmig im Bundestag beschlossen wurde. Damit wird die eigentlich bis 31.Dezember 2011 befristete Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro nun auch weiterhin kleinen und mittleren Betrieben in Deutschland bei der Sicherung ihrer unternehmerischen Liquidität helfen.
Ist das Soll? Die Bedeutung der Umsatzsteuergrenze für KMU
Besonders der Mittelstand und die kleinen Betriebe sollen also von der dauerhaften Anhebung der Umsatzsteuergrenze profitieren. Hintergrund ist, dass nun Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 Euro anstelle der “Soll-Versteuerung” nun die “Ist-Versteuerung” wählen können. Bis vor 2009 lag diese “Wahlgrenze” bei lediglich 250.000 Euro.
Zur Soll-Versteuerung:
Diese sieht vor, dass die Umsatzsteuer für Unternehmen grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums – also des Kalendermonats – gezahlt werden muss. Dies ist unabhängig davon, ob die in diesem Zeitraum ausgeführte/n (Dienst)-Leistung/en bereits vom Kunden bezahlt wurde/n oder eben noch nicht. Im Resultat heißt dies für das leistungserbringende Unternehmen, dass es die Umsatzsteuer abzuführen hat, ohne dass es bereits vom Kunden für seine Leistung entlohnt wurde.
Die Ist-Versteuerung…:
… erleichtert es nun kleinen und mittleren Unternehmen, Ihre Liquidität zu sichern. Denn mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro können sie sich für die Ist-Versteuerung entscheiden. Hierbei wir die Umsatzsteuer zwar auch bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums fällig, jedoch bemisst sich der Voranmeldezeitraum eben danach, wann der Kunde seine Rechnung/n tatsächlich bezahlt. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch die Unternehmen entfällt dadurch.
Liquiditätsentzug entgegenwirken
Sachverständige des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), des Handelsverbands Deutschland (HDE) und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) begrüßen diesen Vorstoß der Parteien. Sie sehen in der unbefristeten Verlängerung der Anhebung der Umsatzsteuergrenze ein Zeichen für die kleinen und mittleren Unternehmen. Mitunter wird diese Entscheidung jedoch auch als eine Art Prävention hinsichtlich einer nahenden Konjunkturabschwächung interpretiert. Gerade in Zeiten schwacher Auftragslage ist nicht nur die Zahlungsmoral der Kunden schwach. Ebenso lassen die Aufträge und damit auch die Zahlungsströme nach. Die Folge: Liquiditätsengpässe und Probleme mit der Finanzierung durch Banken.
Alternativen entdecken und Grenzen überschreiten
Neben der Entscheidung zur Reform des Umsatzsteuergesetzes sollten kleine und mittlere Unternehmen aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass es andere, flankierende Möglichkeiten gibt, die eigene Liquidität zu verbessern bzw. zu erhalten – insbesondere im Bereich der säumigen Schuldner. Die Debitos GmbH beispielsweise bietet mit ihrem Online-Marktplatz jedem Unternehmen eine bequeme und sichere Alternative zu Bankkrediten und säumigen Schuldnern. Hier können Einzelforderungen flexibel verkauft werden – dank des kompetitiven Auktionsverfahrens stets zum marktgerechtem Höchstpreis. Titulierte Forderungen und offene Rechnungen finden immer einen interessierten Käufer. Diese Ergänzung des klassischen Forderungsmanagements schafft aufgrund der schnellen Abwicklung sofortige Liquidität. So erfährt die Mittelstandsfinanzierung eine zeitgemäße Unterstützung, während gleichzeitig die Bilanzkennzahlen dank des regresslosen Verkaufs offener Forderungen verbessert werden. So wird der gegebenenfalls später notwendige Kredit möglicherweise leichter gewährt.