March 28, 2013 9:30 am

Tipps für Anleger bei einer Insolvenz am Beispiel WGF

Dem einen oder anderen von uns ist es vielleicht schon einmal passiert: wir haben privat investiert, und was ursprünglich als eine attraktive Anlage aussah, hat sich als das exakte Gegenteil herausgestellt und hat Insolvenz angemeldet. Damit Anleger auch bei einer Pleite des Investmentvehikels nicht leer ausgehen, sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden. Gerade in Zeiten der Verunsicherung an der Börse investierten und investieren viele Kleinanleger gerne in Immobilien, vermittelt das Betongold doch vermeintliche Sicherheit. Allerdings zeigt die Insolvenz der Westfälischen Grundbesitz- und Finanzverwaltung (WGF), dass auch ein Geschäftsmodell, das den Kauf, die Modernisierung und den Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien beinhaltet, nicht immer sicher ist. Dabei kommen selbst bei einer Insolvenz in Eigenregie gemäß dem ESUG für jeden einzelnen Anleger Mittel und Wege in Betracht, mit denen die eigenen Interessen geäußert und auch durchgesetzt werden können.
Wahl gemeinsame Interessenvertreter widerspricht Vielfalt der Anleger
Anlegern der insolventen WGF raten die Anwälte Klaus Dittke und Joachim K. Schweiger, auf den beiden vom Insolvenzgericht für den 8. April angesetzten Gläubigerversammlungen der geplanten Wahl gemeinsamer Interessenvertreter nicht zuzustimmen. Tatsächlich, so die Experten, sei es in diesem Fall wie auch sonst ratsamer, sich als Gläubiger direkt vertreten zu lassen. Nur so kann auch die Vielfalt der Ansprüche adäquat zum Ausdruck werden. Schließlich hat jedes Insolvenzverfahren und somit auch das Planverfahren nach dem ESUG das Ziel, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Es ist nicht das Ziel, die Gesellschaft zu retten oder den Job der Geschäftsführer zu erhalten.
Änderungen im Insolvenzplan einbringen und durchfechten
Im konkreten Fall der insolventen WGF stehen Gläubigern Möglichkeiten offen, sich und ihre Rechte einzubringen. Dazu zählt beispielsweise, dass der Insolvenzplan nicht in vorgeschlagener Form angenommen sondern gewünschte Änderungen eingebracht werden. Einen besonders flexiblen Baustein zur Erhöhung der Insolvenzmasse bietet die Debitos Forderungsbörse. So kann der Forderungsverkauf im Insolvenzplan festgeschrieben werden, um kurzfristig die Liquidität im Unternehmen zu erhöhen. Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens: Ist der Verkauf von Forderungen beschlossen, so kann der Insolvenzverwalter diese Verkäufer im gegebenenfalls folgenden Insolvenzverfahren nicht mehr anfechten. Somit bietet diese Variante auch Sicherheit für die Käufer der Forderungen. In jedem Fall sollten Anleger ihre Forderungen (im Fall der WGF bis zum 28. April 2013) zur Insolvenztabelle anmelden und an der Gläubigerversammlung (am 20. Mai 2013) teilnehmen. Nur so können die Interessen angemessen zum Ausdruck gebracht werden.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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