Suhrkamp Verlag: Literarische Institution nutzt ESUG
Ende Mai hat der traditionsreiche Suhrkamp-Verlag Insolvenz angemeldet. Als offizielle Gründe für diesen Schritt wurden drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt. Tatsächlich haben aber wohl eher die schwelenden Streitigkeiten zwischen den Eigentümern diesen Schritt ausgelöst. Interessant ist vor allem, dass der Verlag geschickt die Möglichkeiten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) für sich nutzt. So kann die Geschäftsführerin und Suhrkamp-Verlegerin Ulla Berkéwicz zusammen mit dem Gläubigerausschuss weiterhin die Geschicke des Unternehmens leiten. Hierfür wurde am 5. August ein Insolvenzplan beim Amtsgericht eingereicht. Der Plan sieht vor, den Suhrkamp-Verlag in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Auf diese Weise würde der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach um einige seiner Sonderrechte beschnitten und auf diese Weise entmachtet, damit (endlich) der bereits seit Jahren andauernde und das operative Geschäft lähmende Gesellschafterstreit beigelegt werden kann.
Desaströse Cash-Flow-Prognose als offizieller Auslöser
Schon in der Vergangenheit, so Suhrkamp-Geschäftsführer Jonathan Landgrebe, habe „Suhrkamp die Monate Juli bis September nur mit Bankdarlehen überbrücken können“. In diesem Jahr sei aufgrund der restriktiveren Kreditvergabe der Banken diese Überbrückung nicht mehr möglich gewesen, so dass der desaströse Cash-Flow-Forecast den Insolvenzantrag unvermeidlich gemacht habe. Aktuell belaufen sich die bilanziellen Verluste auf 4,3 Millionen bis 7,8 Millionen Euro. Gemeinsam mit dem Gläubigerausschuss soll nun die Umsetzung des Insolvenzplans angegangen und auch der gesellschaftsrechtliche Neuanfang für den Suhrkamp-Verlag gewagt werden.
Als Suhrkamp-Gläubiger Verfahren abkürzen und Forderungen verkaufen
Auch nach dem ESUG bleibt das vornehmliche Ziel eines Insolvenzverfahrens die Befriedigung der Ansprüche alle Gläubiger und nicht, wie manchmal postuliert, die Rettung des Unternehmens. Allerdings erhöhen sich aufgrund des neuen Insolvenzrechts die Chancen, beide Interessen miteinander zu verbinden. Trotzdem: Gläubiger müssen bisweilen erhebliche Zugeständnisse machen und darüber hinaus ein gegebenenfalls langwieriges Verfahren abwarten. Wer bereits heute eine Lösung und die ihm zustehende Zahlung realisieren möchte, der kann seine Forderungen über die Debitos Forderungsbörse im Auktionsverfahren verkaufen. Dabei können Mindestpreis und Auktionslaufzeit individuell bestimmt werden, und nach dem regresslosen Verkauf steht der Konzentration auf das eigene Kerngeschäft nichts mehr im Wege.