Auch Solarwatt schlüpft unter ESUG-Rettungsschirm
Mit dem Dresdner Modulhersteller Solarwatt versucht sich nun ein weiteres Unternehmen aus der angeschlagenen Solarbranche am Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß ESUG (Gesetz zu weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen). Das Amtsgericht Dresden gab dem Antrag des tief in den roten Zahlen steckenden Unternehmens auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens am Mittwoch statt. Nun bleiben Solarwatt gut 6 Wochen, um ein überzeugendes Konzept zur Sanierung vorzulegen. Bis zum 31.07.2012 erwarten Gläubiger und Amtsgericht den entsprechenden Plan. Dazu der Solarwatt-Restrukturierungsberater Andreas Ziegenhagen:„Mit diesem Verfahren kann der Vorstand der Solarwatt AG die Möglichkeiten der zum 1. März 2012 novellierten Insolvenzordnung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in vollem Umfang und im Sinne seiner Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder in Anspruch nehmen.“
Solarwatt bleibt handlungsfähig
Ein großer Vorteil des Schutzschirmverfahrens für die Solarwatt AG liegt darin, dass bis zur Annahme des Sanierungskonzepts durch Gericht und Gläubigerversammlung, die Chance auf ein „normales“ Weiterführen des Unternehmens besteht und die Geschäftsführung die Firma weiterhin lenken kann. Die Sanierung in Eigenregie wird dabei durch einen Sachverwalter begleitet, welcher im Sinne des Gläubigerschutzes das Unternehmen berät. „Das Schutzschirmverfahren nach §270b InsO gilt als das sanierungsfreundlichste Verfahren, das das deutsche Recht vorsieht“, kommentiert dazu der Restrukturierungsexperte Andreas Ziegenhagen. Für Solarwatt bedeutet diese “Schonfrist” nun auch, dass die Ausrichtung und Strategie des Unternehmens grundlegend geändert und die Hinwendung hin zu einem Anbieter von Systemlösungen und weg vom Image des bloßen Modulproduzenten vollzogen werden muss. Dieser Strategiewechsel soll Solarwatt wieder auf die Sonnenseite führen.
Sanierungskonzept 2.0: Die Debitos Forderungsbörse
Während das zum 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG die Sanierung insolventer Unternehmen erleichtern soll, stehen ihm auch viele Experten skeptisch als „gut gemeintem aber wenig durchdachtem Gesetz” gegenüber. Es bleibt abzuwarten, mit welchen Ergebnissen die ersten Schutzschirmverfahren in den kommenden Wochen beendet werden. Hingegen setzt der Forderungsverkauf darauf, einer möglichen Zahlungsunfähigkeit bereits im Vorfeld zu begegnen. Die Debitos Forderungsbörse bietet mit ihrem innovativen Konzept des Verkaufs offener Forderungen eine Möglichkeit, das in offenen Rechnungen gebundene Kapital in Liquidität umzuwandeln. Damit kann das Unternehmen die gesteckten Ziele weiter verfolgen und sich gesund entwickeln.