Nur Umsatz in der Kasse ist echter Umsatz
Damit das auch in der Vorweihnachtszeit beliebte Klingeln in der Kasse künftig nicht mehr mit großer Verzögerung zu hören ist, tritt zum 1. März 2013 die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in Kraft. Dadurch soll die „Bezahlung offener Rechnung im Geschäftsverkehr von Unternehmen untereinander und zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen als Zahlungspflichtigen“ für alle Seiten verbindlich geregelt werden. Ziel der Zahlungsrichtlinie ist, die Position der Lieferanten und Auftragnehmer gegenüber staatlichen Auftraggebern und Branchenriesen mit entsprechender Marktmacht zu stärken. So wird im Rahmen der Richtlinie willkürlichen Zahlungsverzögerungen ein Riegel vorgeschoben, indem ab Inkrafttreten EU-weite Zahlungsfristen von maximal 60 Tagen gelten. Doch Experten warnen, dass geänderte Rechtsvorschriften alleine nicht ausreichen, um vor allem beim kleineren Mittelstand ein professionelles Forderungsmanagement zu etablieren. Dabei ist gerade das Forderungsmanagement für mittelständische Unternehmen ein unerlässliches Instrument, um Liquidität jederzeit gewährleisten zu können.
Forderungsverkauf für flexible Liquiditätsbeschaffung
Ein professionelles Forderungsmanagement beginnt laut Finanz- und Rechtsexperten bereits vor dem eigentlichen Vertragsschluss. Potentielle Risiken zu Zahlungsausfällen müssen früh erkannt werden. Dies kann durch das Einholen entsprechender Informationen von einschlägigen Auskunfteien erfolgen, die idealerweise mit eigenen Erfahrungen zur Zahlungsmoral des Geschäftspartners angereichert werden. In diesem Zusammenhang stellt die Debitos Forderungsbörse ein Baustein für Unternehmen dar, der sich sowohl präventiv als auch beim Forderungsausfall je nach Bedarf einsetzen lässt. Dies optimiert die Bilanz und schafft Freiraum für neue Investitionen bzw. hilft bei der Überbrückung finanzieller Engpässe. Zur Prävention von Liquiditätsengpässen raten Experten außerdem dazu, Vertragswerke und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner bereits heute auf den Prüfstand zu stellen. So lässt sich rechtzeitig feststellen, inwieweit diese Vereinbarungen mit der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie konform laufen.
Rechnungszugang genau dokumentieren
Um sich echten Umsatz in der Kasse zu sichern, sollten zudem auch alle Rechnungszugänge genau dokumentiert werden. Nur so stellen Unternehmen sicher, dass Beginn, Ablauf und Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen eindeutig nachvollzogen werden und bei eklatanten Zahlungsverzögerungen sofortige Maßnahmen (Mahnung, Forderungsverkauf, Inkasso, Factoring) ergriffen werden können. So ist sich die Fachwelt einig, dass die ab 01. März 2013 in Deutschland in Kraft tretende EU-Zahlungsverzugsrichtlinie keine Pauschalabsicherung gegen Zahlungsverzug darstellt. Vielmehr ist sie als Chance zu sehen, das Forderungsmanagement im Mittelstand noch weiter zu optimieren. Daher sollten innovative Unternehmer nicht länger zögern und sich lieber heute als morgen auf Deutschlands erster Forderungsbörse registrieren. So sind Sie für alle Eventualitäten gewappnet.