Kritik an der Insolvenzrechtsreform reißt nicht ab
Die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts war dafür gedacht, zahlungsunfähigen aber zahlungswilligen Privatpersonen einen schnelleren Weg aus dem Schuldentief zu ermöglichen. So sieht die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vor, dass verschuldete Personen nicht erst nach sechs sondern bereits nach drei Jahren aus der Privatinsolvenz herauskommen können. Voraussetzungen dafür: Schuldner müssen innerhalb dieser drei Jahre 25% aller Schulden abbezahlen und die Kosten für das eigene Verbraucherinsolvenzverfahren tragen. Doch diese Bedingungen, so Experten, können nur von einem Bruchteil der Privatschuldner erfüllt werden. Die Mehrheit wird demnach weiterhin von der Verfahrenskostenstundung Gebrauch machen. Unabhängig von der Ausgestaltung der Insolvenzrechtsreform haben Gläubiger dank Debitos die Möglichkeit, lästige Wartezeit zu verkürzen und sämtliche Vollstreckungstitel zu verkaufen.
Gefahr weiter sinkender Zahlungsmoral
Vor allem kleinere und mittelgroße Handwerksbetriebe sehen laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im aktuellen Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens allerdings auch einige Gefahren. Holger Schwannecke als Generalsekretär des ZDH kommentiert diese Befürchtungen folgendermaßen: „Gerade in Zeiten einer sich abschwächenden Konjunktur tragen derartige Maßnahmen zur Verschärfung der wirtschaftlichen Lage bei kleinen Betrieben bei.“ Schließlich ist die Zahlungsmoral der Kunden bereits aktuell ein schwieriges Thema für die Handwerksbetriebe. Sollten Kunden bereits in der Hälfte der Zeit aus der Privatinsolvenz herauskommen können, so sinkt die Hürde für Schuldner, sich durch Privatinsolvenz vor der Forderungsbegleichung zu retten.
Forderung an den Gesetzgeber, Abstand von der Reform zu nehmen
Mit deutlichen Worten fordert Holger Schwannecke nach einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestag den Gesetzgeber dazu auf, sich von diesem Reformentwurf zu distanzieren: „Schuldner beginnen nach allen Erfahrungen erst nach drei Jahren, sich wirtschaftlich zu erholen und sind auch erst dann in der Lage, ihre Schulden zu tilgen. Es grenzt für Gläubiger deshalb fast an Zynismus, das Restschuldbefreiungsverfahren nun auf die ersten drei fruchtlosen Jahre halbieren zu wollen.”
Was denken Sie über die geplante Reform? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und freuen uns über Ihre Kommentare!