April 5, 2012 8:52 am

Im Zweifel für die Insolvenz: Pfleiderer, Q-Cells und ihre Altgläubiger

Vor nur zwei Tagen haben wir von Debitos über die Insolvenz von Q-Cells berichtet und und in diesem Zusammenhang ebenso die Unternehmenspleite des Holzverarbeitungsspezialisten Pfleiderer erwähnt. Beide Unternehmen verbindet das Scheitern alternativer Restrukturierungsmaßnahmen am Widerstand einiger Anleihen-Gläubiger. Pfleiderer scheiterte vor Gericht mit dem Plan, seinen Gläubigern eine Aktienbeteiligung anzubieten, wenn diese auf die in ihren Hybridanleihen verbrieften Ansprüche verzichteten. Durch diesen Debt-Equity-Swap sollte eine Verringerung der Schuldenlast erreicht werden. Angesichts des Urteils zu Ungunsten von Pfleiderer legte Q-Cells ähnliche Pläne auf Eis und beantragte das Insolvenzverfahren.
Neues Schuldverschreibungsgesetz entpuppt sich als Fallstrick
Dabei ist Pfleiderer – und letztendlich auch Q-Cells – über eine Reform gestolpert, die eigentlich gut 110 Jahre alte Vorschriften überarbeiten und vor allem der Restrukturierung notleidender Anleihen dienen sollte. Das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG) bezieht sich eigentlich auf Anleihen, die nach dem 5. August 2009 begeben wurden. Es sieht vor, dass die Gläubigerversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent alle wesentlichen Bedingungen einer bereits begebenen Anleihe verändern und auch einen Debt-to-Equity Swap beschließen kann. Über das sogenanntes “Opt-In Verfahren” können Anleihegläubiger und Schuldner mit einer qualifizierten Mehrheit dafür votieren, auch ältere Anleihen dem SchVG zu unterstellen. Voraussetzung ist, dass die Schuldverschreibungen nach deutschem Recht begeben wurden. Im Falle Pfleiderers jedoch unterlag eine Nachrangklausel der Anleihe niederländischem Recht. Diese Tatsache und die erfolgreichen Klagen einiger Gläubiger ließen das angestrebte Freigabeverfahren und den Debt-to-Equity-Swap letztlich platzen.
Q-Cells: Insolvenz als Konsequenz
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt verzichtete Q-Cells auf den Anleihentausch und stellte gestern einen Insolvenzantrag. Als Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Jurist und Insolvenzrecht-Spezialist Henning Schorisch bestellt. Entgegen der Annahme, Q-Cells werde die Insolvenz in Eigenregie nach dem ESUG durchführen, löste die Meldung eines regulären Insolvenzverfahrens Verunsicherung aus. So schauen die 2.200 Angestellten (1.700 in Deutschland und 500 in Malaysia) in eine ungewisse Zukunft. In jedem Fall wird das Unternehmen bis auf Weiteres fortgeführt – solange das zuständige Gericht nicht eine Stilllegung zur Vermeidung einer Insolvenzmassenminderung zustimmt.
Mit Sicherheit eine gute Lösung: Forderungsverkauf über Debitos
Ein ausreichendes Liquiditätspolster verschafft unternehmerischen Handlungsspielraum. Auf der anderen Seite kann ein Mangel an Liquidität auch grundsätzlich gesunde Unternehmen in die In-Solvenz stürzen. Daher ist ein ausgewogener Finanzierungsmix in Zeiten witschaftlicher Unsicherheit wichtiger denn je. Genau in diesem Spannungsfeld von Liquiditätsmanagement, alternativer Finanzierung und Forderungsmanagement setzt die Debitos Forderungsbörse an. Auf der innovativen Plattform können Unternehmen ihre offenen Forderungen mit langen Zahlungszielen aber auch bereits ausgefallene Forderungen einzeln oder im Paket gebündelt verkaufen. So lässt sich auch ohne Bindung an Rahmenverträge unter Wahrung maximaler Flexibilität das in Forderungen gebundene Kapital kurzfristig freisetzen und unter Umständen eine drohende In-Solvenz vermeiden. Da Käufer im Wettbewerb auf die angebotenen Forderungen bieten, sichert der Forderungsverkauf über Debitos auch stets vollständige Transparenz bei der Preisfindung zu.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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