Gesetzentwurf sieht Anstieg der Vollstreckungskosten vor
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht – so lautet die genaue Bezeichnung des Vorhabens, das in seinen Auswirkungen vor allem für Schuldner bedrohlich werden könnte. Denn dieser dem Bundesrat und Bundestag zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die Kosten für den Einsatz eines Gerichtsvollziehers künftig kräftig zu erhöhen. Von dieser geplanten Anhebung der Kosten sind im Prinzip alle Schritte betroffen, die bei einer Vollstreckung anfallen: Von der Zustellgebühr des Vollstreckungsbescheids über weitere Stationen im Vollstreckungsverfahren (Durchführung von Versteigerungen, Ausfertigung von Zustellungsurkunden, etc.) sollen die Pauschalen zur Steigerung des Leistungswillens der Gerichtsvollzieher und zur Sicherung des Qualitätsniveaus angehoben werden.
Auch für Forderungsinhaber wird es teurer
Dabei gilt zu beachten, dass das Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (GvKostG) als Kostenschuldner auch die Auftraggeber vorsieht. Entsprechend wird eine Vollstreckung künftig auch für Forderungsinhaber teurer. Dies muss nicht zwangsläufig ein Nachteil sein, wenn die Anhebung der Vollstreckungskosten tatsächlich auch in der erhofften Steigerung des Leistungswillens der Gerichtsvollzieher resultiert. Je höher nämlich die Pauschalen sind, desto motivierter könnten Gerichtsvollzieher die Interessen ihrer Auftraggeber wahrnehmen und demnach so viele ausgefallene Forderungen wie möglich einziehen. Andererseits bedeuten höhere Pauschalen für die Auftraggeber eben auch dann höhere Kosten, wenn sich bei der Vollstreckung kein Erfolg einstellt. Und: Je höher die Kosten für die Vollstreckung sind, desto mehr müssen letztlich auch die Schuldner bezahlen, denn am Ende des Tages müssen die Schuldner als Verursacher des Mehraufwands sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.
Geringer Aufwand und hohe Transparenz dank der Debitos Forderungsbörse
Der geplante Anstieg der Vollstreckungskosten erhöht auch die Attraktivität der innovativen Lösung der Debitos Forderungsbörse für sämtliche Beteiligte. Gläubiger können ihre ausgefallenen Forderungen regresslos verkaufen und sich so den Gerichtsvollzieher im wahrsten Sinne des Wortes sparen. Außerdem werden auf diese Weise auch die Schuldner entlastet, da der Betrag ihrer ausstehenden Forderungen nicht weiter ansteigt. Anders als wenn Forderungen in die Hände der Gerichtsvollzieher gegeben werden, behalten verkaufende Unternehmen zu jeder Zeit die vollständige Kontrolle über Ihre Forderungen, indem Sie Laufzeit und Mindestpreis selbstständig bestimmen. Nicht zuletzt aufgrund der auf Debitos kostenlosen Registrierung ohne jegliche vertragliche Verpflichtungen profitieren Forderungsinhaber von einer Plattform, welche unternehmerische Interessen nicht nur berücksichtigt sondern in den Vordergrund stellt.