Gesetz gegen Zahlungsverzug stärkt Gläubigerrechte
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist eine Umsetzung der Richtlinie EU-2001/7 in deutsches Recht. Es soll vor allem die Belange der Gläubiger stärken und den Zahlungsverzug stärker als bisher ahnden. In einem Beitrag beim Bundesverband Credit Management e.V. begrüßt Wolfgang Spitz vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) die Umsetzung des Gesetzes, die bis spätestens März 2013 erfolgen muss: „Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Gläubiger und die Wirtschaftsleistung von Unternehmen. Außerdem macht es den Gläubigerkredit künftig weniger attraktiv.“ Gerade mit Hinblick auf den sogenannten Gläubigerkredit – Schuldner zögern die Begleichung ihrer Rechnungen über das Zahlungsziel hinaus und nehmen ein zinsloses „Darlehen“ in Anspruch – soll das neue Gesetz die Gläubiger in ihrem Kampf für eine bessere Zahlungsmoral unterstützen.
Deckelung der Zahlungsziele als Kernbestimmung des Gesetzes
Als wichtigste Eckpunkte des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr lassen sich vor allem die höheren Verzugszinsen, zeitlich gedeckelte Zahlungsziele von maximal 60 Tagen für Unternehmen respektive 30 Tage für die öffentliche Hand sowie eine Mindestpauschale von 40 Euro für Verzugsschäden nennen. Dennoch regt sich in jenen Branchen Widerstand, in denen bereits heute Zahlungsziele von 30 Tagen üblich sind. Hier ist nämlich zu erwarnte, dass Schuldner zukünftig eine Verdoppelung der Zahlungsziele fordern werden. Umso wichtiger wird der individuell nutzbare Verkauf offener Forderungen über die Debitos Forderungsbörse. Schließlich binden sich Unternehmer auf diese Weise nicht an langfristige Factoring-Verträge und können frei entscheiden, wann sie welche Forderungen veräußern wollen. Dies gilt übrigens auch für offene Forderungen seitens des öffentlichen Sektors. Gerade Behörden begleichen nämlich laut Umfragen innerhalb der Inkassobranche offene Forderungen besonders langsam – „zum Leidwesen vor allem der Handwerker und mittelständischen Unternehmen vor Ort, für die die öffentliche Hand ein wichtiger Geschäftspartner ist“, kommentiert der BDIU-Vorsitzende Spitz.