November 22, 2023 10:55 am

Frist für die Umsetzung der EU-Kreditdienstleistungsrichtlinie, die einen Rahmen für den NPL-Sekundärmarkt schafft, läuft ab

  • Mit der Richtlinie wird eine EU-weite Regelung für sekundäre NPL-Transaktionen und -Verwaltung eingeführt.
  • Ziel ist es, den europäischen Sekundärmarkt zu stärken, indem Risikomanagementstandards und Transparenz erhöht werden.
  • Die Vorbereitungen der Mitgliedstaaten vor dem Stichtag 29. Dezember sind unterschiedlich.

Frankfurt – 22. November 2023:

Käufer, Verkäufer und Servicer von notleidenden Krediten (NPL) in der Europäischen Union müssen eine verbindliche EU-Richtlinie einhalten, mit der ein gemeinsamer Rahmen für den Verkauf und die Verwaltung von NPL auf dem Sekundärmarkt geschaffen werden soll.

Die EU-Kreditdienstleistungsrichtlinie, die am 29. Dezember in Kraft tritt, schafft ein harmonisiertes Zulassungsverfahren für Anbieter von Kreditdienstleistungen für NPLs und regelt den Zugang europäischer Anbieter zu den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der EU-weiten Regelung ist es, den europäischen Sekundärmarkt für NPL zu stärken, die Risikomanagementstandards und die Transparenz zu erhöhen und die Belastung der Bankbilanzen durch NPL zu verringern.

Gemäß der Richtlinie müssen Investoren, die von EU-Banken emittierte NPLs auf dem Sekundärmarkt erwerben, verwalten oder verkaufen, entweder eine zugelassene EU-Einrichtung (z. B. einen EU-Kreditservicer) oder eine EU-Bank beauftragen oder direkt ein zugelassener EU-Kreditservicer werden, der von einer Finanzaufsichtsbehörde in einem EU-Mitgliedstaat akkreditiert wurde. Kreditservicer müssen von einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die befugt ist, Kreditservicetätigkeiten EU-weit zuzulassen.

Die Richtlinie erweitert die Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörden, die die Verpflichtungen von NPL-Verkäufern und -Verwaltern gegenüber Kreditnehmern regeln. Die standardisierten Berichtspflichten für Käufer und Verkäufer sollen die Markttransparenz verbessern. Die Richtlinie wird sich auf NPL-Verkäufer, -Käufer und -Betreuer innerhalb der EU auswirken.

Zu den zusätzlichen Anforderungen gehören ein schriftlicher Vertrag zwischen Kreditdienstleistern und Käufern sowie die Einhaltung hoher professioneller Standards in Bezug auf Engagement und Transparenz im Umgang mit den zugrunde liegenden Kreditnehmern sowie in Bezug auf den Umfang der Informationen, die potenziellen NPL-Käufern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, auf nationaler Ebene ein Gesetz zu erlassen, das der Richtlinie entspricht. Derzeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Regelungen für die Abwicklung von NPLs. Während einer Übergangszeit werden die lokalen Regelungen zur Kreditabwicklung weiter gelten. Auch die gesetzgebenden Parlamente sind in unterschiedlichem Maße auf die Einhaltung des Termins am 29. Dezember vorbereitet. (Siehe unten für ein Update über Debitos Schlüsselmärkte).

Die Richtlinie ist verbindlich, und bei Nichteinhaltung drohen administrative und finanzielle Sanktionen. Sie gilt für NPL-Investoren und -Dienstleister aus Nicht-EU-Ländern, die einen für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlichen EU-Vertreter benennen müssen. Es gibt zwei Ausnahmen von der Richtlinie. Sie gilt nicht für AIFMD-registrierte EU-Banken und EU-Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) oder Kreditverwalter von NPLs, die von Nicht-EU-Banken stammen (es sei denn, die NPLs werden an eine EU-Bank noviert oder abgetreten).

“Die Harmonisierung des EU-weiten regulatorischen Umfelds für die NPL-Bearbeitung wird die Standardisierung und Transparenz auf den Sekundärmärkten verbessern”, sagt Timur Peters, Gründer und CEO von Debitos. “Die Richtlinie wird dazu beitragen, neue Marktteilnehmer zu ermutigen und letztlich einen stärkeren Wettbewerb anzuregen.”

Peters fügte hinzu: “Wir wissen jedoch, dass viele Marktteilnehmer noch nicht abschätzen können, welche nächsten Schritte sie unternehmen müssen, um die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen umgehend zu erfüllen. Die Debitos-Plattform verfügt über Tools, die Banken, Anlegern und Dienstleistern dabei helfen, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.”

Im Vorfeld des 29. Dezembers, an dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, wird im Folgenden ein Überblick über die bisherigen legislativen Fortschritte auf den wichtigsten sekundären NPL-Märkten in Europa gegeben.

Deutschland

In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen am 20. Juli 2023 einen Gesetzesentwurf mit dem Titel Kreditweitmarktgesetz” zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kreditsekundärmärkte veröffentlicht. Daraufhin wurde am 11. Oktober 2023 ein aktualisierter Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie und zur Änderung weiterer Finanzmarktvorschriften mit dem Titel Kreditweitmarktförderungsgesetz erarbeitet. Das Gesetz bedarf noch der endgültigen Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Es wird erwartet, dass die BaFin das Zulassungsverfahren und das Register regeln wird.

Viele der 500 Inkassounternehmen, die vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vertreten werden, werden von der kommenden EU-Richtlinie in Deutschland betroffen sein.

Italien

Die italienische Regierung hat mit der Umsetzung der Richtlinie noch nicht begonnen, und es besteht nach wie vor eine gewisse Ungewissheit darüber, ob die Richtlinie bis zur Frist Ende Dezember eingehalten werden kann. In Italien sind etwa 30 Kreditdienstleister tätig, die von der Richtlinie betroffen sein werden. Es wird erwartet, dass die Bank von Italien das Zulassungsverfahren und das Register regeln wird. Gegenwärtig unterliegt das Kreditservicing dem italienischen Gesetz über Verbriefungstransaktionen, die von Kreditinstituten und italienischen Finanzintermediären in Übereinstimmung mit dem konsolidierten Bankengesetz durchgeführt werden.

Spanien

Das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation startete am 26. Oktober 2022 eine öffentliche Konsultation als Reaktion auf die EU-Richtlinie. Die Einreichungsfrist endete im Januar 2023. Die Regierung beabsichtigte, bis Ende September einen ersten Entwurf zu veröffentlichen, um die rechtzeitige Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten. Bisher wurde jedoch noch kein Gesetzesentwurf veröffentlicht. Die Verzögerung ist wahrscheinlich auf die vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli zurückzuführen, aus denen keine politische Partei mit einer klaren Mehrheit hervorging, um eine Regierung zu bilden, was die Einhaltung der Richtlinienfrist erschwerte. Marktteilnehmer vermuten, dass sich die Einhaltung der Richtlinie mindestens bis zum zweiten Quartal 2024 verzögern wird.

Derzeit gibt es in Spanien keine bestehende Regelung für die Kreditabwicklung. Die Kreditabwicklung unterliegt dem spanischen Zivilrecht. Die meisten Servicer halten sich jedoch an die von der Asociación Nacional de Entidades de Gestión de Crédito (Spanischer Verband der Inkassobüros) aufgestellten Richtlinien.

Griechenland

In Griechenland ist die Umsetzung der EU-Richtlinie Gegenstand einer laufenden und kontroversen Beratung. Anfang November legte der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Kostis Hatzidakis, dem Regierungskabinett einen Gesetzentwurf vor, wie NPL Confidential berichtet. Der Gesetzesentwurf löste bei den Chefs der Kreditvermittler Besorgnis aus, da hohe Geldstrafen in Aussicht gestellt werden und die Behörden befugt sind, die Lizenzen der Kreditvermittler bei Nichteinhaltung zu entziehen. Es wurden Strafen von bis zu 500.000 € ins Gespräch gebracht.

Die Regierung beabsichtigt, den Gesetzesentwurf im November zur parlamentarischen Debatte und Abstimmung vorzulegen, so dass er rechtzeitig vor der Umsetzungsfrist im Dezember in ein Gesetz umgewandelt werden kann. Die Dienstleister sind der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie sie übermäßig unter Druck setzen wird und die ohnehin schon schleppenden Geschäftspläne der HAPS (Hercules)-Verbriefungen zu entgleisen drohen. Die Dienstleister hoffen nach wie vor, dass sie noch vor der Abstimmung Änderungen an dem Gesetzentwurf vornehmen können.

In Griechenland gibt es nach Angaben der Bank of Greece 23 aktive Kreditdienstleister, die von der Umsetzung der EU-Richtlinie durch Griechenland betroffen sein werden. “Mitglieder der Hellenic Loan Servicers Association werden ebenfalls betroffen sein, ebenso wie nicht-regulierte Mitglieder der Hellenic Association of Debt Management Companies, die eng mit lizenzierten Dienstleistern zusammenarbeiten.

Debitos wird die regulatorischen Änderungen in den lokalen Märkten verfolgen und in Q1/2024 ein Update seines Serviceangebots veröffentlichen, um den zusätzlichen Compliance-Anforderungen vorzugreifen.

Über Debitos

Debitos ist die führende Kredittransaktionsplattform in Europa, die es Banken, Fonds und Unternehmen ermöglicht, ihre Kreditforderungen über ihre offene und transparente auktionsbasierte Online-Transaktionsplattform auf dem Markt zu verkaufen.

Die Plattform nutzt die Digitalisierung des gesamten Verkaufsprozesses und kann die voraussichtliche Veräußerungsdauer auf 3-8 Wochen im Vergleich zu den 3-6 Monaten des traditionellen Prozesses reduzieren. Debitos wurde 2010 in Frankfurt gegründet und hat seitdem mehr als 900.000 Kredite in 16 Ländern erfolgreich abgewickelt. Mittlerweile haben sich mehr als 1.900 Investoren aus ganz Europa bei Debitos registriert.

Dieser Artikel wurde verfasst von Timur Peters

Timur Peters ist der Gründer der Debitos GmbH. Er hat ein Diplom in Wirtschaftsrecht (FH), Schwerpunkt Bank- und FDL-Recht.
Er hat mehr als 10 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Vor der Gründung von Debitos war er verantwortlich für den Vertrieb von Software an Banken und Finanzdienstleister in der Region D/A/CH für die Firma Comarch. Neben dem hat er mehrere Jahre als selbständiger Berater bei der Finanzierung von Prozesskosten, Peer2Peer-Kreditmarktplätzen und anderen Online-Projekten für Banken gearbeitet.

Website:
https://www.debitos.com

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