Am EuGH Gutachten zum EZB-Anleihenkaufprogramm scheiden sich die Geister
Nach Einschätzung des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das von der Europäischen Zentralbank angekündigte Anleihenkaufprogramm (Outright Monetary Transactions, OMT) unter bestimmten Umständen rechtmäßig. Auch wenn diese Einschätzung für den EUGH rechtlich noch nicht bindend ist, gibt das Gutachten des EUGH-Generalanwalts dennoch eine Richtung vor, welche die EZB nun zumindest mit dieser Rückendeckung anpeilen könnte. Entsprechend fiel die Stellungnahme von Yves Mersch, Mitglied des EZB-Direktoriums, zum Gutachten von Pedro Cruz Villalón aus: „Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Hinblick auf das Ersuchen um Vorabentscheidung dar, wobei das Verfahren erst mit dem Urteil des EuGH abgeschlossen sein wird. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die OMTs rechtlich fundiert sind und mit unserem Mandat im Einklang stehen.“ Allerdings existieren auch viele Stimmen, die deutlich anderer Meinung sind.
Deutliche Zweifel an Rechtmäßigkeit des geplanten EZB-Anleihenkaufprogramms
Während die Bundesregierung und auch Teile der Opposition im Bundestag das Fazit des Gutachtens Villalóns grundsätzlich begrüßen, stößt es in anderen Reihen auf Skepsis und Kritik und mitunter gar auf Empörung und Ablehnung. Peter Gauweiler (CSU), der gegen das EZB-Anleihenkaufprogramm geklagt hatte, hofft weiterhin auf die Unabhängigkeit des EuGH, der „das europäische Vertragsrecht auch gegen Kompetenzanmaßungen der EZB durchsetzt“. Ifo-Chef Hans-Werner Sinn sieht in dem Gutachten gar einen Freibrief für die Europäische Zentralbank und – sollte der EuGH dem Gutachten folgen – die Gefahr einer größeren Verfassungskrise in der Eurozone. Für den AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke ist das Gutachten der Beginn eines gravierenden Konflikts zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. So könnte das höchste deutsche Gericht das noch zu fällende EuGH-Urteil als Missachtung der Verträge werten und den Euro nicht mehr als Stabilitätsgemeinschaft ansehen. Dies wiederum ermögliche Deutschland, aus dem Euro auszutreten. Lutz Goebel, Präsident des Familienunternehmer-Verbands, sieht in der Einschätzung des EUGH-Generalanwaltes eine Einladung zu weiterer Verschuldung, da der Staatsanleihenankauf den Zins als Signal der Märkte ausschalte.
Marktpreise schlagen langfristig immer eine Verzerrung des Marktes
Nicht zuletzt aufgrund der deutlichen Kritik aus Deutschland signalisiert EZB-Präsident Mario Draghi Bereitschaft einzulenken. So soll nur den nationalen Notenbanken der Kauf von Staatsanleihen des eigenen Landes bis zu einer Grenze von 20 bis 25 Prozent der Gesamtschulden erlaubt sein. Auf diese Weise soll eine Vergemeinschaftung der Schulden einzelner Krisenländer vermieden werden. Griechenland soll von dem Programm sogar gänzlich ausgeschlossen bleiben, da seine Staatsanleihen die geforderten Qualitätsstandards nicht erreichen. Trotz dieses Einlenkens bestehen weiterhin signifikante Bedenken bezüglich Effektivität, Notwendigkeit und Risiko des Anleihenkaufprogramms. Außer Frage bleibt, dass ein wie auch immer gearteter Anleihenkauf die Märkte verzerren wird. Dabei sind auch Staatsanleihen von Krisenstaaten lediglich eine Form notleidender Kredite. Und für den Handel notleidender Kredite haben wir mit Debitos eine Plattform geschaffen, die sich inzwischen vielfach bewährt hat. Da wir starke Verfechter eines freien Marktes sind – die Schweizer Nationalbank hat gerade gemerkt, wie stark die Kräfte des Marktes wirken –, schließen wir diesen Beitrag daher mit einem Appell: Lieber Herr Draghi, auf Ihr Ersuchen stellen wir Debitos gerne für den Handel mit Staatsanleihen von Krisenstaaten zur Verfügung. Kommen Sie zur Diskussion der Details einfach auf uns zu!
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