February 20, 2014 9:30 am

ESUG stößt bei Gläubigern auf Skepsis

Am 1. März diesen Jahres feiert das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seinen zweiten Geburtstag. Grund genug, die bisherigen Ergebnisse und Einschätzungen hinsichtlich der viel diskutierten Reform des Insolvenzrechts Revue passieren zu lassen. Dieser Aufgabe haben sich Roland Berger Strategy Consultants und die Wirtschaftskanzlei Noerr gewidmet. Das Ergebnis ihrer Umfrage von 2.100 Entscheidern bezüglich deren praktischer Erfahrungen mit dem ESUG liegt nun in einer Studie vor. Zwar sehen 90 Prozent der Befragten ihre Erwartungen an das ESUG erfüllt – die ketzerische Frage bleibt allerdings, wie hoch (oder niedrig) diese Erwartungen waren. Die Studie bringt allerdings auch zum Ausdruck, dass Gläubiger der Insolvenzrechtsreform verglichen zum Vorjahr kritischer gegenüberstehen. Roland-Berger-Partner Oliver Räuscher kann dies nachvollziehen: „Die meisten Unternehmen schaffen es einfach nicht, bei der Antragstellung auf Eigenverwaltung ein vollständiges Sanierungskonzept vorzulegen. Und das verunsichert die Gläubiger.“
Zunahme bei Schutzschirmverfahren – Skepsis bei Eigenverwaltung
Roland Bergern und Noerr haben sich bei ihrer Studie auf unmittelbar und mittelbar betroffene Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager konzentriert. Diese brachten zum Ausdruck, dass es eine deutliche Tendenz zu Schutzschirmverfahren gäbe. Schließlich wurden von diesen Verfahren mit 41 Prozent wesentlich mehr Insolvenzen erfolgreich beendet als bei den vorläufigen Eigenverwaltungen, bei denen die Erfolgsquote bei lediglich 23 Prozent lag. So verwundert es auch nicht, dass Gläubiger in zunehmendem Maße ihre Zustimmung zur Eigenverwaltung verweigern. Während 2012 noch 32 Prozent der Anträge auf Eigenverwaltung abgelehnt wurden, waren es im vergangenen Jahr bereits 44 Prozent. Darüber hinaus vergehen im Schutzschirmverfahren durchschnittlich 206 Tage, während es bei Eigenverwaltungen im Durchschnitt 298 Tage sind. Insgesamt scheitert jedes vierte Sanierungsverfahren.
Liquidität entscheidend für Erfolg von Sanierungsverfahren
Oft genug führen akute Liquiditätsengpässe zu Antragstellung eines Insolvenzverfahrens. Während im Regelverfahren dann meist nur noch die Abwicklung durchgeführt wurde, eröffnet das ESUG neue Möglichkeiten. So kann hier auch das Factoring zum Einsatz kommen, bei dem laufende Forderungen mit einem Partner vorfinanziert werden. Alternativ hierzu können Unternehmen während des ESUG über die Debitos Forderungsbörse sowohl Altforderungen als auch Forderungen mit Zahlungsziel in der Zukunft im Auktionsverfahren verkaufen. Unternehmen profitieren auf dem Online-Marktplatz vor allem von extrem schnellen Prozessen. Da mehr als 220 geprüfte Käufer im direkten Wettbewerb zueinander stehen, wird keine langwierige Anbahnungsphase benötigt, sondern Transaktionen können nach der kostenlosen Anmeldung in wenigen Tagen erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei ist Debitos immer nur ein Instrument von vielen in der Werkzeugkiste der Finanzverantwortlichen – aber eben ein besonders effektives und flexibel einsetzbares Instrument.

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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