Ehemaliger Karstadt Chef Middelhoff muss Schadensersatz zahlen
Der frühere Arcandor-Vorstandschef Thomas Middelhoff muss Schadenersatz zahlen, und zwar an den Insolvenzverwalter der früheren Karstadt-Muttergesellschaft, Hans-Gerd Jauch. Allerdings wurde die Höhe der Zahlung noch nicht endgültig festgelegt. Die Klage gegen Middelhoff und zehn weitere ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fußte auf dem Vorwurf der Pflichtverletzung bei der Überschreibung von fünf Karstadt-Warenhäusern an den Immobilienfonds Oppenheim-Esch. Das Landgericht Essen gab dem Kläger zumindest in einem Fall Recht: In einem Grundurteil erkannte das Gericht eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ Middelhoffs und drei weiterer ehemaliger Arcandor-Vorstände beim Verkauf eines Wiesbadener Kaufhauses im Jahre 2005. Hierbei hätte der Vorstand versäumt, die Überschreibung an Oppenheim-Esch zu verhindern. Bereits im Vorfeld hatte der Fonds eine überhöhte Miete für das Objekt verlangt.
Höhe des entstandenen Schadens noch nicht bezifferbar
Die anfangs von Hans-Gerd Jauch geforderte Summe von 175 Millionen Euro bezieht sich auf die von ihm beklagten Pflichtverletzungen und Versäumnisse bei der Überschreibung von insgesamt 5 ehemaligen Karstadt-Häusern. Da das Gericht dem Kläger aber nur in einem Fall folgte bleibt nun abzuwarten, auf welche Höhe der entstandene Schaden tatsächlich beziffert wird. Gutachten sprechen von einer Summe von 30 bis 46 Millionen Euro. In jedem Fall steht die Überprüfung dieses Grundurteils durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm noch aus. Erst wenn das OLG der Entscheidung des Landgerichts Essen folgt, können konkrete Entscheidungen über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes getroffen werden. Middelhoffs Anwalt jedenfalls legte umgehend Berufung ein. Es kann daher von einem noch Jahre dauernden Rechtsstreit ausgegangen werden.
Middelhoff gut abgesichert, Gläubiger warten weiter
Allerdings ist unwahrscheinlich, dass Thomas Middelhoff im Falle einer endgültigen Verurteilung zu Schadensersatz das Geld aus eigener Tasche bezahlen muss. Den Schaden wird vielmehr seine Managerhaftpflicht-Versicherung übernehmen. Was hingegen seine Reputation angeht, so strebt Middelhoff wohl eine Klage wegen Rufmordes an. Denn neben den Versäumnissen, die ihm bei der Überschreibung der Kaufhäuser an den Immobilienfonds Oppenheim-Esch vorgeworfen werden, ist gegen ihn ebenso eine Klage wegen zu hoher Spesen- und Bonuszahlungen anhängig. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Verdachts der Untreue gegen Middelhoff. Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch indes beklagt, dass die 1.371 Arcandor-Gläubiger bisher noch keinerlei Zahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten hätten. Die Chancen auf eine Rückzahlung der insgesamt 17 Milliarden liegen wohl nur im Promill-Bereich. Daher sollen im Falle von Schadenersatzleistungen die Gläubiger als bisherige Verlierer die Gewinner sein und von den Millionen profitieren.
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