Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Der Bundestag hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Damit sollen vor allem Kleingewerbetreibende und Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung, unseriösen urheberrechtlichen Abmahnungen und missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb geschützt werden. Das Gesetz sei auch im Sinne der (Inkasso)-Wirtschaft, so das Bundesjustizministerium, würde doch auch das Vertrauen in seriöses Inkasso wieder hergestellt und gestärkt werden. Mit verschärften Sanktionen versetzt das neue Gesetz die beaufsichtigenden Behörden in die Lage, den Druck auf unseriöse Inkassodienstleister zu erhöhen und Unternehmen ohne Zulassung sofort zu schließen. Das ausdrückliche Signal an die Verbraucher: Es wird etwas getan. Das ausdrückliche Signal an die Inkassobranche: Nebulöse Inkassoschreiben sollen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören und jede versendete Rechnung in Zukunft klar nachvollziehbar sein.
Experten monieren unzureichendes Gesetz
In seiner Stellungnahme zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken betont der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU), dass die Richtung des Gesetzes generell stimme, es jedoch noch weitreichendere Maßnahmen geben müsse. Beispielsweise müsse der „Zersplitterung der Aufsichtslandschaft auf 79 Behörden“ durch die Einführung von maximal einer Behörde pro Bundesland bzw. durch gar nur eine einzige Bundesbehörde entgegengewirkt werden. Zudem, so der BDIU, zögen die neuen Darlegungs- und Informationspflichten massive Umstellungen und Kosten für die seriösen Inkassounternehmen nach sich. Diese aber informieren bereits heute die betreuten Schuldner umfassend über Grund des Schreibens und die entstehenden Gebühren. Unseriöses Inkasso, dessen Existenz leider nicht bestritten werden kann, habe kaum Kosten und werde vermutlich das Verhalten auch aufgrund des neuen Gesetzes nicht ändern. Außerdem sehe das Gesetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken eine Rechtsverordnung zur Festlegung von Inkasso-Regelsätzen für die Inkassounternehmen vor, während für Rechtsanwälte weiterhin das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gelte. Dabei seien vorgerichtliches Inkasso durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte in ihren Zielsetzungen und eingesetzten Maßnahmen identisch, so der BDIU. Da der Dialog mit säumigen Schuldnern immer eine gewissenhafte Prüfung des Vorgangs erfordert und zeitintensiv ist, mache eine für Inkasso-Unternehmen und Rechtsanwälte identische Vergütungsregelung Sinn.
Forderungsverkauf als Alternative für Unternehmen
Tagtägliche Anrufe führen uns immer wieder vor Augen, wie verbreitet unseriöses Inkasso ist. Allerdings zeigt sich auch häufig, dass Schuldner sich der Konsequenzen und resultierenden Verpflichtungen eines Vertragsabschlusses erschreckend oft nicht bewusst sind. Selbstverständliche begrüßen wir von Debitos das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, da es ein deutliches Signal an alle schwarzen Schafe der Branche sendet. Es geht aber nicht weit genug und lässt Schlupflöcher weiterhin bestehen. Umso wichtiger ist unsere Aufgabe, ausschließlich Inkasso-Dienstleister als Käufer auf Deutschlands erster Forderungsbörse zuzulassen, die einem strengen Kriterienkatalog unterzogen und auf Herz und Nieren geprüft werden. Unternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, lediglich eine individuelle Auswahl der mittlerweile mehr als 200 qualifizierten Käufer exklusiv zu eigenen Auktionen einzuladen. Auf diese Weise behält der Verkäufer stets die vollständige Kontrolle über sämtliche Parameter des Forderungsverkaufs. Registrieren auch Sie sich jetzt und profitieren Sie noch heute von den vielfachen Möglichkeiten unserer Forderungsbörse!