Bestatter leiden unter schlechter Zahlungsmoral
Neben der schlechten Zahlungsmoral privater Kunden bereitet den Bestattern Sorgen, dass auch die öffentliche Hand immer länger benötigt, um offene Rechnungen für Sozialbestattungen zu überweisen. So vergehen laut Wolfgang Ruland, Obermeister des Bestatterinnung Sachsen-Anhalt, zum Teil bis zu eineinhalb Jahre, bis Kommunen die Überweisung der Kosten für Bestattungen tätigen. Darüber hinaus sei eine inakzeptable Wartezeit auf Zahlungseingänge von sechs Monaten ihm zufolge die Normalität im Alltag der rund 120 Bestatter in Sachsen-Anhalt.
Bestattungsunternehmen treten in Vorleistung und haben das Nachsehen
Jede Beerdigung verursacht erhebliche Kosten. Können die Hinterbliebenen dafür nicht aufkommen, müssen die zuständigen Kommunen die Kosten für Sarg, Kranz oder Krematorium tragen. Da diese sich jedoch Zeit lassen, was die Begleichung offener Forderungen für Sozialbestattungen angeht, treten die Bestattungsunternehmen in Vorleistung. Lange Wartezeiten auf die Erstattung dieser nicht unerheblichen Kosten nagen an deren Substanz und sind nicht selten existenzbedrohend.
Eigenkapital durch Forderungsverkauf stärken
Zahlreiche kleinere Bestattungsunternehmen verfügen über zu wenig Eigenkapital, um langfristige Finanzierungen für die öffentliche Hand stemmen zu können. Sie leidern daher besonders schnell unter Liquiditätsengpässen, die durch mangelnde Zahlungsmoral hervorgerufen werden. Um sich auch für solche Fälle mit ausreichend Liquidität versorgen zu können, bietet sich beispielsweise der Verkauf ausgewählter Forderungen an. So verwundert wenig, dass Factoring bei Bestattern boomt. Eine flexiblere Option bietet in diesem Zusammenhang die Forderungsbörse von Debitos. Hier können Unternehmen sowohl ausgefallene als auch frische Forderungen einzeln und ohne Bindung an Rahmenverträge im Auktionsverfahren verkaufen. Sie erhalten dadurch sofortige Liquidität zu marktgerechten Preisen und erhalten größeren unternehmerischen Handlungsspielraum.
Keine einheitlichen Regelungen für Sozialbestattungen
Zur Unzufriedenheit der Bestattungsunternehmen in Sachsen-Anhalt trägt darüber hinaus bei, dass Sozialbestattungen nicht in die Zuständigkeit der Länder fallen sondern Sache der Kommunen sind. So entscheidet jede Kommune anders, welche Kosten sie in welcher Höhe für Kränze oder Grabredner übernimmt. Die daraus resultierende hohe Anzahl unterschiedlicher Regelungen macht es für Bestatter beinahe unmöglich, die für sie jeweils relevanten Vorgaben zu durchschauen. Dies bedeutet eine hohe administrative und oftmals auch finanzielle Belastung, denn immerhin machen Sozialbestattungen einen Anteil von gut 5 Prozent der rund 30.000 Beerdigungen in Deutschland im Jahr aus.