Arbeitnehmer auch bei internationalen Insolvenzen geschützt
Die Globalisierung der Wirtschaft bringt für Unternehmer wie auch für Arbeitnehmer neue Herausforderungen mit sich. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind der Gesetzgeber und die Gerichte gefragt, eventuelle Unsicherheiten durch die Festlegung rechtlicher Rahmenbedingungen auszuräumen. Wenn deutsche Unternehmen als Tochterfirmen von Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik in die Insolvenz rutschen, tauchen vor allem für deutsche Arbeitnehmer oft verschiedenste Fragen auf. Im Falle der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren konnte diese Unsicherheit nun beseitigt werden.
Bundesarbeitsgericht entscheidet: Administrator ist Verhandlungspartner
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Unklarheiten nun in einer aktuellen Entscheidung zugunsten der Belegschaften entschieden: Sofern ein deutsches Tochterunternehmen einer Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien Insolvenz anmeldet, kann der dort eingesetzte Administrator ähnlich dem deutschen Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat der deutschen Dependance einen Interessenausgleich verhandeln. Der bisherige rechtliche „Spagat“ bestand darin, dass gemäß Europäischer Insolvenzverfahrensordnung einerseits das Insolvenzverfahren immer in dem Land eröffnet werden muss, wo der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners liegt. Andererseits muss auch der Schutz der von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter gewährleistet werden. Da der Arbeitsvertrag dem geltendem Recht des Landes unterliegt, in dem er abgeschlossen wurde, waren die grenzübergreifenden Diskrepanzen bisweilen erheblich. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes soll diese Situation nun verbessert werden.
Auch Gläubiger profitieren vom Urteil
Da eine grenzüberschreitende Einigung mit der Belegschaft immer auch im Sinne des erfolgreichen Abschlusses des gesamten Insolvenzverfahrens ist, bringt das Urteil auch den Gläubigern einen Vorteil. Sie können nun darauf hoffen, dank schnellerer Einigung aufgrund transparenterer Befugnisse ihre offenen Forderungen zügiger realisieren zu können. Wer jedoch seine Liquidität schneller erhöhen möchte, dem empfehlen wir die kostenlose Registrierung auf unserer Forderungsbörse. Durch das Auktionsverfahren profitieren Sie als Unternehmer von vollständiger Preistransparenz durch den Wettbewerb von mittlerweile über 100 auf Debitos registrierten Käufern.