Allgemeine Nutzungs- und Versteigerungsbedingungen

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Allgemeine Nutzungs- und Versteigerungsbedingungen Debitos – Der Zweitmarkt für Finanzprodukte

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 “Abgestimmte Vertragsmuster” meint die nach Ziffer 15.1 vom Nutzer bereitgestellten Vertrags- und Abwicklungsmuster für den Kaufvertrag und “Abgestimmte Vertragsmuster” meint jedes einzelne Vertragsmuster und eine Mehrheit von Vertragsmustern.

1.2 “Ablaufdatum” meint ein nach dem gregorianischen Kalender bestimmtes Datum nach dem ein Gebot bei einer verdeckten Auktion seine Gültigkeit verliert.

1.3 “Abschlussgebühr” meint die vom Nutzer im Falle eines Zuschlags (Ziffer 1.48) zu zahlende Gebühr. Die Höhe der Abschlussgebühr bestimmt sich nach der Höhe des Preises, zu dem der Zuschlag erteilt wurde (Verkaufspreis) oder ist durch eine Individualvereinbarung geregelt. Die Höhe der Abschlussgebühr kann auf der Website eingesehen werden.

1.4 “Auktion” meint eine elektronische virtuelle Versteigerung eines Finanzprodukts auf dem Zweitmarkt. An dieser können Nutzer zum Festpreis, zum Höchstpreis oder nach Gebotsauswahl teilnehmen.

1.5 “Auktionsdauer” meint die Frist, innerhalb der nach näherer Maßgabe der Ziffer 12.4 auf das Verkaufsangebot in einer Auktion Gebote abgegeben werden können.

1.6 “Auktionsende” meint den Abschluss einer Auktion entweder nach dem Zuschlag oder nach Ende der Auktionsdauer.

1.7 “Bieter” meint einen Nutzer, der in einer Auktion ein Gebot für ein Finanzprodukt abgibt.

1.8 “Benutzerkonto” meint die durch die Registrierung erlangte Zugangsberechtigung zum Zweitmarkt. Der Nutzer muss sich beim Login mit E-Mail und Kennwort authentifizieren. Über das Benutzerkonto identifiziert das System den einzelnen Nutzer. Das Benutzerkonto wird bei der Registrierung erstellt. Das Benutzerkonto dient ebenso zur Aufnahme und wertmäßigen Erfassung von Geschäftsvorfällen der Nutzer im Verhältnis zu Debitos.

1.9 “Britische Auktion” meint eine Variante der Auktion, bei dem der Verkäufer einen Mindestpreis setzen muss und die Bieter bei Sicht des aktuellen Gebots ein Gebot abgeben können. Der Höchstbietende gewinnt, wenn er den vom Verkäufer gesetzten Mindestpreis erreicht hat.

1.10 “Debitos” meint die Debitos GmbH, Mainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main, (HRB 93190, Amtsgericht Frankfurt am Main).

1.11 “Datenraum” meint die in Ziffer 7.2(b) genannten digitalen Unterlagen und Informationen betreffend eines oder mehrerer Finanzprodukts/e.

1.12 “Dokumente zum Finanzprodukt” sind Urkunden, die unmittelbar oder mittelbar dem Beweis des Finanzprodukts dienen, insbesondere Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungsunterlagen, Zeichnungen, Grundbuchauszüge, Kreditverträge, Abnahmeprotokolle, Rechnungen, Geschäftskorrespondenz, jedoch nur solche, die beim Verkäufer vorhanden sind.

1.13 “Einliefern” oder “Einlieferung” meint den in Ziffer 12. beschriebenen Vorgang.

1.14 “Einlieferungsvertrag” meint das Vertragsverhältnis zwischen Debitos und dem Verkäufer eines Finanzprodukts betreffend die Einlieferung eines Finanzproduktes für einen Verkauf auf dem Zweitmarkt.

1.15 “Einstellgebühr” meint die Gebühr, die für das Einstellen des Finanzprodukts auf dem Zweitmarkt fällig ist. Die Höhe der Einstellgebühr kann auf der Website eingesehen werden.

1.16 “Erfolgreicher Käufer” meint den Bieter, der innerhalb der Auktionsdauer das höchste Gebot abgegeben und den vom Verkäufer gesetzten Mindestpreis erreicht hat (Britische Auktion, Ziffer 1.9), dessen Gebot vom Verkäufer ausgewählt wurde (verdeckte Auktion, Ziffer 1.41), dessen Gebot im Rahmen einer bilateralen Übereinkunft angenommen wurde oder denjenigen, der auf den vom Verkäufer gesetzten Festpreis (Ziffer 1.18) geboten hat.

1.17 “Externe Daten” meint von dritter Seite bezogene Informationen und Unterlagen das Finanzprodukt betreffend, wie z.B. Bewertungen, Adressauskünfte, Bonitätsauskünfte und Handelsregisterauszüge nach Maßgabe der Ziffer 18.

1.18 “Festpreis” meint den vom Verkäufer für ein Verkaufsangebot bei Wahl der Jetzt-Kaufen-Option genannte Preis für ein Finanzprodukt.

1.19 “Finanzprodukt” meint ein oder mehrere auf dem Zweitmarkt gehandelte/s und für eine Auktion bestimmte/s Produkt/e das/die einem Anleger als Geld- oder Kapitalanlage dient/-en/ und kein reguliertes Finanzinstrument im Sinne von MiFID/MiFID 2 sind.

1.20 “Gebot” meint die Offerte eines Bieters, ein Finanzprodukt in einer Auktion oder bilateral außerhalb einer Auktion zu einem von ihm bestimmten Preis zu erwerben.

1.21 “Gebotsauswahl” meint die Auswahl eines Gebots und eines Bieters, mit dem der Verkäufer die Transaktion abschließen will.

1.22 “Gebühren” meint die Abschlussgebühr, die Einstellgebühr, die Nutzungsgebühren und Zusatzkosten für Sonderleistungen.

1.23 “Höchstgebot” meint das höchste Gebot bei einer Britischen Auktion, auf das der Zuschlag erfolgt.

1.24 “Indikatives Gebot” meint ein unverbindliches Gebot, dass dem Verkäufer nur als Orientierung dienen soll.

1.25 “Indikative Phase” meint einen Zeitraum, indem man ein Indikatives Gebot abgeben kann.

1.26 “Jetzt-Kaufen-Option” meint die in Ziffer 12.5 beschriebene Variante einer Auktion, bei der der Verkäufer sein Verkaufsangebot mit einem Festpreis verbindet und der Zuschlag auf das erste Gebot erfolgt.

1.27 “Kaufvertrag” meint den im Anschluss an eine Auktion zwischen dem Verkäufer und dem erfolgreichen Bieter geschlossenen Vertrag über die Veräußerung und den Erwerb eines Finanzprodukts.

1.28 “Käufer” meint den erfolgreichen Bieter, der mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag über ein Finanzprodukt schließt.

1.29 “Mindestpreis” meint die vom Verkäufer festgelegte Mindesthöhe für ein Gebot in einer Auktion.

1.30 “Nutzer” meint eine nach Ziffer 5 registrierte Person, die Vertriebspartner, Verkäufer, Berater oder Käufer von Finanzprodukten sein kann.

1.31 “Nutzungsausschluss” meint die Ausschließung eines Nutzers und die Löschung der Registrierung nach Ziffer 6.

1.32 “Nutzungsbedingungen” meint folgende Allgemeinen Nutzungs- und Versteigerungsbedingungen für die Förderungsbörse.

1.33 “Nutzungsgebühr” meint das Entgelt, das für einen Nutzungsplan entstehen kann, welcher zusätzliche Funktionen für einen bestimmten Zeitraum auf dem Zweitmarkt gewährt. Die Höhe der Nutzungsgebühr kann auf der Website eingesehen werden.

1.34 “Nutzungsplan” meint das Angebot von verschiedenen und in einem Paket angebotenen Funktionen, die ohne oder gegen Entgelt und für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden. Details zu den Nutzungsplänen können auf der Website eingesehen werden.

1.35 “Nutzungsvertrag” ist der Vertrag im Sinne der Ziffern 2. und 3.

1.36 “Registrierung” meint den in Ziffer 5. beschriebenen Vorgang.

1.37 “Registrierungsangaben” meint die in Ziffer 5.2 aufgeführten Angaben und Erklärungen.

1.38 “Registrierungsbestätigung” meint die in Ziffer 4.2 beschriebene Bestätigung über das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Debitos und dem Nutzer.

1.39 “Sonderleistungen” meint weitere Leistungen, die Debitos neben den Grundleistungen (Ziffer 7.2) den Nutzern erbringt, insbesondere solche im Sinne von Ziffer 7.3.

1.40 “Umgehungsverbot” meint jedes einzelne der an einen Nutzer gerichteten Verbote gemäß Ziffer 19.

1.41 “Verdeckte Auktion” meint eine Variante der Auktion, bei der Bieter Gebote mit Gebotsbedingungen und Ablaufdatum verdeckt abgeben können. Der Verkäufer wählt sich das Gebot und den Bieter aus, mit dem er die Transaktion abschließen will.

1.42 “Verkaufsangebot” meint die mit der Einlieferung vom Verkäufer an eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern gemachte Offerte, auf ein Finanzprodukt in einer Auktion Gebote abzugeben und im Anschluss an eine Auktion einen Kaufvertrag zu schließen.

1.43 “Verkäufer” meint einen Nutzer, der auf dem Zweitmarkt Finanzprodukte zur Auktion einliefert.

1.44 “Vertriebspartner” sind Nutzer, mit denen eine gesonderte Vertriebsvereinbarung getroffen ist und die andere Nutzer für die Verwendung der Förderungsbörse werben oder für sie Finanzprodukte auf dem Zweitmarkt zum Verkauf anbieten.

1.45 “Vertriebsvereinbarung” meint das Vertragsverhältnis zwischen Debitos und dem Vertriebspartner betreffend die Vermittlung eines Nutzers für die Verwendung des Zweitmarkts.

1.46 “Website” meint die Domain der Hauptseite www.debitos.com und alle zugehörigen Sub-Domains, auf denen Debitos den Zweitmarkt betreibt.

1.47 “Werktage” sind Wochentage mit Ausnahme von Sams-, Sonn- und deutschen bundeseinheitlichen Feiertagen.

1.48 “Zuschlag” meint den elektronischen Zuschlag auf ein Verkaufsangebot durch das System auf dem Zweitmarkt in einer Britischen Auktion nach einem Gebot auf den Mindestpreis, bei einem Gebot auf den Festpreis bei der Jetzt-Kaufen-Option, nach Wahl eines Gebots bei der verdeckten Auktion oder nach bilateraler Übereinkunft zwischen Käufer und Verkäufer.

1.49 “Zweitmarkt” meint die von Debitos auf der Website betriebene internetbasierte und zugangsbeschränkte Handelsplattform für Finanzprodukte.

2. VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner des Nutzungsvertrags nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen sind Debitos und die Nutzer des Zweitmarkts.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

3.1 Der Vertragsgegenstand des Nutzungsvertrags ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen und einem optionalen Einlieferungsvertrag.

3.2 Die Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit den in Ziffer 3.1 genannten weiteren Vertragsbestandteilen die Nutzung des Zweitmarkts. Der Zweitmarkt ermöglicht den Nutzern nach näherer Maßgabe der Nutzungsbedingungen im Wege einer Auktion oder im Festpreisverfahren Finanzprodukte, die kein reguliertes Finanzinstrument im Sinne von MiFID/MiFID 2 sind, online zum Verkauf anzubieten bzw. Angebote zum Erwerb solcher Finanzprodukte zu unterbreiten. Neben der Bereitstellung des Zweitmarkts regeln die Nutzungsbedingungen die Anbahnung und die Abwicklung von Kaufverträgen über Finanzprodukte, die über den Zweitmarkt vermittelt wurden.

3.3 Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen Debitos und den Nutzern des Zweitmarkts in der Fassung, die am Tage des Vertragsschlusses gültig ist. Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer die Nutzungsbedingungen sowie die Funktionsweise des Zweitmarkts wie sie auf der Website beschrieben ist. Debitos erkennt keine vom Nutzer gestellten Geschäftsbedingungen an, die von den Nutzungsbedingungen abweichen, es sei denn, Debitos hätte deren Gültigkeit ausdrücklich in Textform zugestimmt.

3.4 Vertragsgegenstand des Nutzungsvertrags sind nicht die Bedingungen eines über den Zweitmarkt vermittelten Kaufvertrags über Finanzprodukte. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt Ziffer 14.

4. ZUSTANDEKOMMEN DES NUTZUNGSVERTRAGS

4.1 Die Nutzung des Zweitmarkts setzt die Registrierung sowie den Abschluss eines Vertrags zwischen Debitos und dem Nutzer unter Einbeziehung der Nutzungsbedingungen voraus.

4.2 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Nutzungsvertrag nach vollständiger Registrierung des Nutzers (Ziffer 5.) mit Zugang der in Textform übermittelten Registrierungsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch Debitos zustande.

5. REGISTRIERUNG ALS NUTZER, ZUGANG NUR FÜR UNTERNEHMER

5.1 Die Nutzer müssen sich auf der Website des Zweitmarkts online registrieren, wodurch ein Benutzerkonto eingerichtet wird. Der Nutzer wird bei der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort wählen. Benutzername und Passwort sind geheim zu halten und dürfen nicht übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen werden.

5.2 Der Zweitmarkt ist nur für Unternehmer und volljährige Personen, die Unternehmer sind, zugänglich und für die die beim Registrierungsvorgang abgefragten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig sowie überprüfbar hinterlegt sind. Die Registrierungsangaben beinhalten den Nutzer betreffende Angaben und Erklärungen zu Identität, Unternehmereigenschaft und Kontaktdaten, insbesondere, soweit einschlägig, zum Namen, Alter, Firma, Postanschrift, Handelsregister oder einer vergleichbaren Registrierungsstelle, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vertretungsangaben sowie die Angabe einer validen E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere Angaben und Erklärungen. Personen, die Verbraucher sind oder für einen Verbraucher handeln, sind nicht berechtigt, sich registrieren zu lassen oder den Zweitmarkt zu nutzen.

5.3 Ändern sich nach der Registrierung die Registrierungsangaben, so hat sie der Nutzer umgehend zu berichtigen.

5.4 Debitos behält sich vor, die Registrierungsangaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu überprüfen und unvollständige oder nicht überprüfbare Registrierungen zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

6. AUSSCHLUSS VON NUTZERN

6.1 Debitos kann einen Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Zweitmarkts ausschließen und/oder den Zugriff auf ein Verkaufsangebot oder ein Gebot vorübergehend oder dauerhaft unterbinden und die Registrierung löschen, wenn

(a) hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder ein solcher Verstoß bevorsteht und der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung nicht unverzüglich behebt,

(b) das Umgehungsverbot verletzt wurde,

(c) Debitos den Nutzer zum Nachweis seiner Identität aufgefordert hat und dieser Nachweis trotz eines Hinweises auf den bevorstehenden Ausschluss nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht wird,

(d) der Nutzer bei der Registrierung unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht hat und er diese Angaben nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist ergänzt bzw. berichtigt hat.

6.2 Ein Nutzungsausschluss lässt die Verpflichtung des Nutzers, die vereinbarten Gebühren zu bezahlen und weitergehende Rechte von Debitos unberührt.

7. LEISTUNGEN VON DEBITOS

7.1 Die von Debitos geschuldeten Leistungen beinhalten neben den Grundleistungen gegebenenfalls weitere entgeltpflichtige Leistungen.

7.2 Die Grundleistungen von Debitos sind:

(a) Debitos stellt im Rahmen des technisch Möglichen (Ziffer 20.) den Zweitmarkt für die Anbahnung und die Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb und die Veräußerung von Finanzprodukten bereit. Der Zweitmarkt ermöglicht das Einstellen von Verkaufsangeboten durch den Verkäufer und die Abgabe von Geboten durch den Käufer sowie die Feststellung des Preises für ein Finanzprodukt und den für einen Erwerb zum Zuge kommenden Käufers eines Finanzprodukts.

(b) Der Zweitmarkt ermöglicht, zu einem Verkaufsangebot das Finanzprodukt betreffende digitale Unterlagen und Informationen bereitzustellen.

(c) Debitos stellt den Nutzern nach eigenem Ermessen und ohne Gewähr Vertragsbeispiele und weitere für die Anbahnung, den Abschluss und gegebenenfalls für die Abwicklung von Kaufverträgen hilfreiche Dokumente über den Zweitmarkt zum Download bereit.

7.3 Nach einer gesonderten Vereinbarung erbringt Debitos neben den Grundleistungen Sonderleistungen, insbesondere folgende:

(a) Hilfestellung bei der Aufbereitung des Datenraums sowie bei der Abwicklung von Verträgen über den Zweitmarkt;

(b) Digitalisierung von für den Datenraum bestimmten Unterlagen über einen von Debitos ausgewählten Dienstleister;

(c) Einstellung externer Daten in den Datenraum.

(d) Bereitstellung von Premiumpaketen mit erweitertem Funktionsumfang auf dem Zweitmarkt.

7.4 Debitos behält sich vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Ausgeglichenheit des Vertragsverhältnisses spürbar stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Satz 1 gilt sinngemäß, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, insbesondere im Falle einer Gesetzesänderung oder der Änderung der Rechtsprechung.

7.5 Die Funktionsweise des Zweitmarkts kann geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Nutzer hierdurch gegenüber dem bei Vertragsschluss vorausgesetzten Funktionsweise aus der Sicht eines objektiven Dritten nicht schlechter gestellt, etwa im Falle der Beibehaltung oder einer Verbesserung von Funktionalitäten der Website und von dieser nicht wesentlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise bei technischen Neuerungen vor oder im Falle der Änderungen des Leistungsangebots von Dritten, von denen Debitos zur Erbringung der Leistungen von Debitos notwendige Vorleistungen bezieht.

7.6 Die vereinbarten Gebühren können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen Debitos zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Gebührenerhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.

7.7 Änderungen nach Ziffer 7.4 bis 7.6 teilt Debitos dem Nutzer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Dem Nutzer steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Nutzer innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, gelten die Änderungen als vom Nutzer akzeptiert und werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. In dem Fall einer aktiven Bestätigung auf dem Zweitmarkt gelten die Änderungen mit sofortiger Wirkung als akzeptiert. Debitos wird den Nutzer auf die Folgen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

7.8 Abweichend von Ziffer 7.4 kann Debitos auch Änderungen an den wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses vornehmen. Sollte der Nutzer mit den Änderungen an den wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht einverstanden ist, steht dem Nutzer ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. Eine Änderung an wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses erfordert eine aktive Bestätigung seitens des Nutzers auf dem Zweitmarkt. Durch eine aktive Bestätigung gelten die Änderungen an den wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses als vom Nutzer mit sofortiger Wirkung akzeptiert. Debitos wird den Nutzer auf die Folgen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

7.9 Debitos ist kein Kreditinstitut und kein Finanzdienstleister im Sinne von § 1 des Kreditwesengesetzes. Debitos erbringt keine Inkassodienstleistungen und weder Bankgeschäfte noch Finanzdienstleistungen, sondern beschränkt sich nur auf den Betrieb des Zweitmarkts nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen.

7.10 Debitos darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen.

8. PFLICHTEN DES NUTZERS

8.1 Für die Verbindung des Nutzers zum Zweitmarkt über das Internet ist der Nutzer selbst verantwortlich. Das schließt die Verwendung einer für die Nutzung des Zweitmarkts nach dem Stand der Technik ausreichend dimensionierte Hard- und Software sowie eine entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur ein.

8.2 Der Nutzer hat für den nach dem Stand der Technik nicht ausschließbaren Fall eines unvorhergesehenen Ausfalls des Zweitmarkts oder seiner Internetanbindung angemessene Vorkehrungen zu treffen, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherung.

8.3 Der Nutzer wird den Zweitmarkt und das dort bereitgestellte Informationsangebot ausschließlich bestimmungsgemäß für eigene Informationszwecke und/oder zur Anbahnung und zum Abschluss des Kaufvertrags nutzen.

8.4 Der Nutzer wird mit oder über den Zweitmarkt keine Inhalte zugänglich machen, die gegen Rechtsvorschriften, insbesondere Strafbestimmungen oder das Wettbewerbsrecht, verstoßen oder Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte) oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Das gleiche gilt für unangemessene Inhalte.

8.5 Der Nutzer verpflichtet sich, den störungsfreien Betrieb des Zweitmarkts nicht zu beeinträchtigen und insbesondere keine Handlungen vorzunehmen, veranlassen oder zu dulden, die die bestimmungsgemäße Funktion des Zweitmarkts und/oder den bestimmungsgemäßen Zugang anderer Nutzer zum Zweitmarkt stören könnten.

8.6 Die Nutzer sind verpflichtet, Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern und dazu beizutragen, sie aufzudecken und zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere Vorgänge, die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen, sowie sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens eines Nutzers oder von Debitos führen können. Verkäufer und Käufer sind insbesondere verpflichtet, die lokalen gesetzlichen Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäsche zu befolgen. Das beinhaltet insbesondere, dem jeweils anderen Vertragspartner spätestens vor Abschluss des Kaufvertrags Angaben zur Überprüfung der Identität zu übermitteln.

8.7 Käufer verpflichten sich, Debitos unmittelbar vor der Bezahlung des Kaufpreises über die anstehende Bezahlung und die Höhe des Kaufpreises zu informieren.

9. GEBÜHRENPFLICHT, NACHLAUFZEIT

9.1 Die Registrierung auf dem Zweitmarkt ist gebührenfrei.

9.2 Die Teilnahme an einer Auktion und die Inanspruchnahme von Sonderleistungen sind gebührenpflichtig. Die Einstellgebühr trägt der Verkäufer. Die Abschlussgebühr trägt der Verkäufer, es sei denn, bei dem Verkaufsangebot wird ausgewiesen, dass der Käufer sie tragen muss. Die Kosten für Sonderleistungen ergeben sich, soweit nicht abweichend in Textform vereinbart, aus der Preisliste.

9.3 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt.

9.4 Der Nutzer kann gegenüber Debitos nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur auf Ansprüche stützen, die ihm gegen Debitos aus dem jeweiligen Vertrag zustehen.

9.5 Die Vergütung entsteht auch dann, wenn der Nutzer ein eingeliefertes Finanzprodukt innerhalb eines Jahres (Nachlaufzeit) nach Widerruf eines Verkaufsangebots (Ziffer 13) an einen bei Debitos registrierten Nutzer verkauft, der zu dem Verkaufsangebot eingeladen oder es nachweislich besucht hat. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, Debitos über einen erfolgreichen Verkauf innerhalb der Nachlaufzeit zu informieren und den Käufer namentlich zu benennen.

10. NUTZUNGSGEBÜHREN

10.1 Debitos bietet neben den kostenfreien Services weitere kostenpflichtige Nutzungspläne an. Eine Übersicht der Nutzungspläne und denen mir diesen verbundenen Vorteilen und Kosten ist auf der Website einsehbar.

10.2 Die Nutzungspläne haben eine feste Laufzeit und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern der Nutzer die kostenpflichtige Leistung nicht vier Wochen vor Laufzeitende gekündigt hat.

10.3 Die Gebühren für die Nutzungspläne sind vorab, spätestens jedoch mit dem ersten Tag des Nutzungszeitraums für den gesamten Nutzungszeitraum fällig.

11. ENTSTEHEN DER GEBÜHREN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VORAUSZAHLUNG

11.1 Die Einstellgebühr ist mit jedem Start einer Auktion auf dem Zweitmarkt seitens Debitos verdient und fällig. Dies gilt auch für eine mögliche wiederholende Auktion oder eine mögliche Indikative Phase. Die Einstellgebühr ist insbesondere unabhängig von einem erfolgreichen Zuschlag. Die Höhe der Einstellgebühr kann auf der Website eingesehen werden.

11.2 Abschlussgebühren entstehen durch den Zuschlag in einer Auktion. Abweichend von Satz 1 entstehen Abschlussgebühren,

(a) sofern die Abschlussgebühr vom Verkäufer zu tragen ist, wenn

(i) der Verkäufer sein Verkaufsangebot nach Ziffer 13.2 widerruft und der Käufer in den Fällen der Ziffer 13.3 vom Verkäufer Ersatz seiner Prüfungskosten verlangen kann oder

(ii) der Käufer in dem Fall der Ziffer 17.3 Abstand vom Abschluss des Kaufvertrages nimmt

(b) oder, sofern die Abschlussgebühr vom Käufer zu tragen ist, wenn der Verkäufer in den Fällen der Ziffer 17.4 von dem Abschluss des Kaufvertrags Abstand nimmt.

11.3 Die Abschlussgebühr ist nach erteiltem Zuschlag in voller Höhe von Debitos verdient und somit rechtlich selbstständig, losgelöst und unabhängig von dem tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer. Die Abschlussgebühr ist insbesondere auch dann zu zahlen, wenn Käufer und Verkäufer – aus welchen Gründen auch immer – nach erteiltem Zuschlag keinen Kaufvertrag über das Finanzprodukt abschließen.

11.4 Andere als Abschlussgebühren, Nutzungsgebühren und Einstellgebühren, insbesondere Gebühren für Sonderleistungen, entstehen nach Erbringung der Leistung.

11.5 Die Gebühren werden mit Zugang einer Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am fünfzehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.

11.6 Geleistete Vorauszahlungen erstattet Debitos dem Nutzer, soweit die Gebühr, die für die Vorauszahlung verlangt wurde, nicht entstanden ist.

12. EINLIEFERUNG VON FINANZPRODUKTEN / EXKLUSIVITÄT

12.1 Der Nutzer, der Verkäufer eines Finanzprodukts ist, darf nur Finanzprodukte in die Auktion einliefern und zum Kauf anbieten, bezüglich derer er in der Lage ist, die Bedingungen des Kaufvertrags zu erfüllen und deren verfügungsberechtigter Inhaber er selbst oder ein Dritter ist, der ihn zur Verfügung über das Finanzprodukt beauftragt und ermächtigt hat. Bei Stellvertretung für einen Dritten ist eine Vollmacht vorzulegen.

12.2 Der Nutzer verpflichtet sich, während der Dauer des Verkaufsangebots und weiteren 6 Monaten nach Ende des Verkaufsangebots außer Debitos keinen Dritten mit Werbemaßnahmen, Verkaufsförderungsleistungen, Vermittlungs- oder ähnlichen Dienstleistungen im Hinblick auf den Verkauf der Finanzprodukt zu beauftragen.

12.3 Der Nutzer verpflichtet sich, während der Dauer des Verkaufsangebots und weiteren 6 Monaten nach Ende des Verkaufsangebots selber auch keine direkten Verkaufsaktivitäten ohne Einbindung von Debitos zu entfalten.

12.4 Bei der Einlieferung bestimmt der Verkäufer im Rahmen der für eine Auktion von Debitos vorbestimmten Mindest- und Höchstgrenzen die Auktionsdauer, die Auktionsart, den Mindestpreis und ob er vor die Auktion eine Indikative Phase vorschalten will. Dabei kann der Verkäufer nach seiner Wahl bestimmen, dass sich die Auktionsdauer jeweils um einen von ihm angebenden Zeitraum verlängert, wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. Die Befugnis von Debitos, die Auktionsdauer nach Ziffer 16.3 automatisch zu verlängern, bleibt unberührt.

12.5 Finanzprodukte können mit der Jetzt-Kaufen-Option zur Auktion eingeliefert werden. In diesem Fall erfolgt der Zuschlag unabhängig von einer Auktionsdauer zum Festpreis auf das erste Gebot.

12.6 Der Verkäufer muss bei der Einlieferung wahrheitsgemäß und vollständig alle für die Bewertung des Finanzprodukts erforderlichen und die für den Abschluss und die Erfüllung des Kaufvertrags erforderlichen Informationen angeben oder in den Datenraum einstellen oder beides. Er darf wissentlich keine den Wert des Finanzprodukts vermindernde Information dem Käufer in dem Verkaufsangebot vorenthalten. Das schließt die auf der Website bei der Einlieferung abgefragten Informationen und Unterlagen ein.

12.7 Zwecks Sicherstellung des Datenschutzes hat der Nutzer bei den Angaben nach Ziffer 12.6 darauf zu achten, bei den Angaben über personenbezogene Daten die lokalen Vorschriften und die Datenschutz-Grundverordnung zu beachten.

13. WIDERRUF EINES VERKAUFSANGEBOTES

13.1 Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber Debitos, die Einlieferung eines Finanzprodukts während der Auktionsdauer vorbehaltlich der Ziffer 13.2 nicht zu widerrufen.

13.2 Der Verkäufer ist berechtigt, ein Verkaufsangebot vor dem Zuschlag zu widerrufen, wenn dem Finanzprodukt während der Auktionsdauer ganz oder in Teilen die Rechtsgrundlage entzogen wird oder sich wesentliche Rechtsverhältnisse an dem Finanzprodukt in sonstiger Weise ändern und der Verkäufer das Zurückziehen des Finanzprodukts Debitos zuvor mitgeteilt hat.

13.3 Falls in der Britischen Auktion vor dem Widerruf auf den Mindestpreis geboten wurde, hat der Verkäufer dem Käufer im Falle des Widerrufs die Gründe, die zum Widerruf geführt haben, nachzuweisen. Bleibt der Nachweis aus oder rechtfertigt der Nachweis einen Widerruf eines Verkaufsangebots nicht, hat der Verkäufer dem Käufer die Kosten der Prüfung des Finanzprodukts in angemessener Höhe zu erstatten. Aus der Verpflichtung nach Satz 2 ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber unmittelbar berechtigt (echter Vertrag zugunsten Dritter).

13.4 Während und nach der Indikativen Phase kann der Verkäufer sein Verkaufsangebot widerrufen. In diesem Fall fällt eine Gebühr laut Sonderleistung Indikative Phase an.

14. RECHTSVERHÄLTNIS DER NUTZER UNTEREINANDER

14.1 Der Zweitmarkt schafft nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen die virtuelle Möglichkeit zur Anbahnung eines Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und einem Bieter in einer auktionsähnlichen Umgebung, wobei Debitos als Vermittler auftritt.

14.2 Der Kaufvertrag kommt nicht durch den Zuschlag zustande und wird auch nicht über andere Erklärungen oder Handlungen auf dem Zweitmarkt abgeschlossen. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem erfolgreichen Bieter und dem Verkäufer im Nachgang der Auktion zustande. Soweit nicht anders bestimmt, ist das Zustandekommen, der Inhalt und die Erfüllung sowie die Abwicklung des Kaufvertrags allein Sache der Parteien des Kaufvertrags und erfolgt auf deren eigenes Risiko und Rechnung.

14.3 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche für ihn bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung des Kaufvertrags einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen über den Fernabsatz und den elektronischen Geschäftsverkehr, den Datenschutz sowie lokalen Gesetzen im Bankwesen und die einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung einzuhalten (z.B. für ihn einschlägige Informationspflichten) sowie etwaige für ihn anwendbare teledienstrechtlichen Anforderungen zu beachten.

14.4 Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Kaufvertrags erbringt Debitos keine Rechtsdienstleistungen.

15. VERTRAGS- UND ABWICKLUNGSMUSTER

15.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Freischaltung der betroffenen Auktion die eigenen Kaufverträge in den Datenraum hochzuladen.

15.2 Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, den Kaufvertrag des Verkäufers zu akzeptieren. Der Verkäufer hat in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Bedingungen seines eigenen Kaufvertrags den Besonderheiten einer Website-Auktion über den Zweitmarkt gerecht werden.

16. ABLAUF DER AUKTION, ABGABE VON GEBOTEN UND VERTRAGSSCHLUSS

16.1 Die Website bietet die Möglichkeit, über eine Suchfunktion Verkaufsangebote auszuwählen und innerhalb der Auktionsdauer ein Gebot abzugeben. In Geboten genannte Preise enthalten eventuell anfallende Umsatzsteuern in gesetzlicher Höhe.

16.2 Ein Gebot wird mit seiner Eingabe auf der Website und der Übermittlung an den Zweitmarkt wirksam. Das Gebot bei einer Britischen Auktion steht unter der auflösenden Bedingung, dass während der Auktionsdauer ein höheres Gebot abgegeben wird. Das Gebot bei einer verdeckten Auktion steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Ablaufdatum vor erfolgter Annahme abläuft oder der Verkäufer sich für ein anderes Gebot entscheidet.

16.3 Debitos ist berechtigt, die Auktionsdauer nach billigem Ermessen zu verlängern, um höhere Gebote zu berücksichtigen. Läuft die verlängerte Auktionsdauer ohne Abgabe höherer Gebote ab, wird die Auktion geschlossen. Wird bei der Britischen Auktion in den letzten drei Minuten vor dem Ablauf der Auktionsdauer ein weiteres, höheres Gebot abgegeben, ist Debitos berechtigt, die Frist automatisch, um weitere drei Minuten zu verlängern. In diesem Fall verlängert sich die Auktionsdauer automatisch.

16.4 Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach einer nicht erfolgreichen Auktion haben Bieter Gelegenheit, über den Zweitmarkt das Angebot einzusehen und Interesse für das Finanzprodukt zu bekunden. In diesem Fall kann der Verkäufer nach seiner Wahl das Verkaufsangebot erneuern (Relisting) und das Finanzprodukt erneut zur Auktion einliefern.

16.5 Optional kann der Verkäufer vor einem verbindlichen Verkaufsangebot eine Indikative Phase schalten. In dieser Phase verpflichtet sich der Verkäufer nicht zum Verkauf. Der Bieter kann in dieser Phase unverbindliche Indikative Gebote abgeben. Diese Phase soll für beide Seiten als Orientierung und Annäherung für ein verbindliches Verkaufsangebot dienen.

17. ABSCHLUSS UND ABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGS

17.1 Die Nutzer werden von Debitos laufend über den Stand der Auktion informiert. Nach Auktionsende unterrichtet Debitos den Verkäufer und den erfolgreichen Bieter über den Zuschlag und übermittelt beiden das abgestimmte Vertragsmuster.

17.2 Unverzüglich nach dem Auktionsende wird der Kaufvertrag auf der Grundlage des abgestimmten Vertragsmusters abgeschlossen. Sofern der Vertragsschluss nicht unter gleichzeitiger Anwesenheit von Verkäufer und Käufer zustande kommt, wird, soweit nicht anders vereinbart, der Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach dem Auktionsende das abgestimmte Vertragsmuster vervollständigt und in der erforderlichen Form unterzeichnet in mindestens zweifacher Ausfertigung zur Gegenzeichnung übersenden. Der Verkäufer zeichnet die für ihn bestimmte Ausfertigung gegen und sendet sie unverzüglich inklusive der Dokumente zum Finanzprodukt zurück.

17.3 Der Käufer kann von dem Abschluss eines Kaufvertrags Abstand nehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer nicht alle Dokumente zum Finanzprodukt und eine rechtsgültige und gegebenenfalls formgültige Abtretungserklärung innerhalb von 25 Werktagen nach Auktionsende vorlegt. Wenn eine notarielle Beurkundungspflicht besteht, wird die Frist auf 60 Tage verlängert.

17.4 Der Verkäufer kann von dem Abschluss eines Kaufvertrags Abstand nehmen, wenn der Käufer sich weigert, für den Abschluss des Kaufvertrags das abgestimmte Vertragsmuster zu verwenden oder sonst in treuwidriger Weise Änderungen oder Abweichungen von den Bedingungen des abgestimmten Vertragsmusters oder dem Höchstgebot verlangt.

17.5 Verkäufer und Käufer können vom Abschluss des Kaufvertrags Abstand nehmen, wenn die Aufnahme der Geschäftsbeziehung gegen Strafgesetze verstößt oder die Legitimationsprüfung nach den lokalen geltenden Geldwäschegesetzen (Ziffer 8.6) unzureichend ist oder nutzerinterne Geldwäschebekämpfungsrichtlinien in Verbindung mit den Geldwäschegesetzen die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung untersagen.

17.6 Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, Debitos den Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich anzuzeigen.

18. BEZUG UND EINLIEFERUNG EXTERNER DATEN

18.1 Debitos arbeitet bei der Einlieferung externer Daten mit Dienstleistern zusammen, im Falle von Bonitätsauskünften mit dem Dienstleister CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München. Debitos ist berechtigt, Dienstleister jederzeit ohne Ankündigung durch andere zu ersetzen oder zu ergänzen.

18.2 Debitos führt keine Überprüfung der externen Daten durch.

18.3 Im Datenraum bereitgestellte externe Daten, insbesondere Bonitätsauskünfte dienen ausschließlich dazu, den virtuellen Handel auf der Debitos-Website zu erleichtern. Sie dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. Die abgerufenen Informationen dürfen nur zum eigenen Zweck bzw. für den eigenen Bedarf des jeweils anfragenden Kaufinteressenten im Rahmen des Verkäuferprofils verwendet werden. Eine Weitergabe, eine sonstige Zurverfügungstellung oder ein Verkauf der Auskünfte an andere Dritte innerhalb der EU bzw. des EWR ist nicht gestattet.

18.4 Auf der Website dürfen vom Nutzer, insbesondere auf den Angebotsseiten und den Profil-Seiten, keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, die den Eindruck der Zuverlässigkeit von Nutzern verstärken sollen und die von diesen Dritten zur Einordnung oder Bewertung bereitgestellt werden, es sei denn, Debitos autorisiert solche Symbole.

19. UMGEHUNGSVERBOT, VERTRAGSSTRAFE

19.1 Ein Nutzer wird bezüglich der Veräußerung oder des Erwerbs eines zur Auktion eingelieferten Finanzprodukts den Zweitmarkt und ihre Abläufe zum Zustandekommen eines Kaufvertrags weder direkt noch indirekt umgehen oder zu umgehen versuchen, um dadurch eine für Debitos anfallende Gebühr zu vermeiden.

19.2 Nach Ziffer 19.1 ist der Verkäufer insbesondere verpflichtet, folgende Verkaufsangebote zu unterlassen:

(a) Verkaufsangebote oder Kontaktanfragen, in denen ein Bieter angehalten wird, in einer Auktion keine Gebote abzugeben, sondern sich mit dem Verkäufer direkt in Verbindung zu setzen, um außerhalb des Zweitmarkts einen Vertrag anzubahnen und zu schließen.

(b) Verkaufsangebote, die in anderer Weise, eine Veräußerung oder einen Erwerb eines zur Auktion eingelieferten Finanzprodukts außerhalb oder in Umgehung des Zweitmarkts zum Ziel haben.

(c) Verkaufsangebote, die Angaben über das Finanzprodukt auf Angebotsseiten des Zweitmarkts so gestalten, dass im Untertitel, in der Beschreibung des Finanzprodukts oder in anderer Weise Kontaktinformationen des Verkäufers erkennbar sind (z.B. E-Mail-Adresse, Internetadresse, Telefonnummer oder Ähnliches).

(d) Verkaufsangebote, bei denen das Höchstgebot oder der Festpreis nicht der Endpreis für den Erwerb eines Finanzprodukts ist. Dazu zählen insbesondere Verkaufsangebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird (z.B. Leasing oder Finanzierung) und der dargestellte Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises für ein Finanzprodukt darstellt.

(e) Verkaufsangebote, die Finanzprodukte auf dem Zweitmarkt einer nicht zutreffenden Kategorie zuordnen, um Gebühren in der zutreffenden Kategorie zu umgehen

(f) Verkaufsangebote, bei denen neben der im Verkaufsangebot angegebenen Finanzprodukte der Kauf weiterer Finanzprodukte des Verkäufers verlangt wird.

(g) Verkaufsangebote, die Broschüren, Präsentationen und Beschreibungen von Finanzprodukten enthalten, die unter Umgehung des Zweitmarkts direkt vom Verkäufer erworben werden sollen.

(h) Verkaufsangebote, in denen in der Verkaufsbeschreibung noch weitere Finanzprodukte – identische Finanzprodukte oder Variationen der angebotenen Finanzprodukte – zum Erwerb angeboten werden.

19.3 Nach Ziffer 19.1 ist der Käufer dazu verpflichtet, folgende Kaufangebote zu unterlassen:

(a) Gebote oder Kontaktanfragen, in denen ein Verkäufer angehalten wird, eine Auktion abzubrechen und sich mit dem Käufer direkt in Verbindung zu setzen, um außerhalb des Zweitmarkts einen Vertrag anzubahnen und zu schließen.

(b) Gebote oder Kontaktanfragen, die in anderer Weise, eine Veräußerung oder einen Erwerb eines zur Auktion eingelieferten Finanzprodukts außerhalb oder in Umgehung des Zweitmarkts zum Ziel haben.

(c) Gebote, bei denen neben der im Verkaufsangebot angegebenen Finanzprodukt der Kauf weiterer Finanzprodukte des Verkäufers verlangt wird.

(d) Gebote oder Kontaktanfragen, die Broschüren, Präsentationen und Beschreibungen von Dienstleistungen enthalten, die unter Umgehung des Zweitmarkts direkt vom Käufer angeboten werden.

19.4 Mit Verweis auf Ziffer 12. sind Provisionsansprüche von anderen Betreibern einer Handelsplattform oder sonstigen Vermittlern, die hinsichtlich des Finanzprodukts evtl. für den Nutzer tätig waren, vollständig vom Nutzer zu tragen und haben keinen Einfluss auf das Entstehen der Abschlussgebühr nach Ziffer 11.

19.5 Für den Fall eines Verstoßes gegen das Umgehungsverbot, hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen der ansonsten anfallenden Gebühr zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch anzurechnen.

20. TECHNISCHE AUSFÄLLE UND WARTUNG

20.1 Nach dem Stand der Technik kann das Risiko eines unvorhergesehenen Ausfalls des Zweitmarkts nicht ausgeschlossen werden.

20.2 Debitos wird die Nutzer bei einem unvorhergesehenen Ausfall des Zweitmarkts unterrichten, soweit dies im Rahmen bestehender technischer Gegebenheiten mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Endet eine Auktionsdauer während eines unvorhergesehenen Ausfalls des Zweitmarkts, wird Debitos die Frist nach billigem Ermessen angemessen verlängern, es sei denn, der Verkäufer teilt Debitos mit, dass er eine Verlängerung nicht wünsche. Debitos erstattet für Angebote, die wegen eines unvorhergesehenen Ausfalls nicht eingestellt werden konnten, bereits entrichtete Gebühren, es sei denn, Debitos hat die Ursache des Ausfalls nicht zu vertreten.

20.3 Debitos wird die Nutzer über anstehende Wartungsarbeiten an dem Zweitmarkt und deren voraussichtliche Dauer durch Mitteilungen auf dem Zweitmarkt unterrichten und bei der Durchführung solcher Arbeiten die berechtigten Belange der Nutzer berücksichtigen. Wegen wartungsbedingter Störungen wird die Auktionsdauer nicht verlängert; Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

21. HAFTUNG VON DEBITOS

21.1 Debitos haftet dem Nutzer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

21.2 In sonstigen Fällen haftet Debitos – soweit in Ziffer 21.6 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 21.6 ausgeschlossen.

21.3 Debitos haftet insbesondere nicht

(a) für die auf dem Zweitmarkt vorhandenen externen Daten, insbesondere nicht für die Aktualität der externen Daten;

(b) für Fehler bei der Digitalisierung der Dokumente zum Finanzprodukt;

(c) nicht für Angaben zu den Finanzprodukten, insbesondere nicht über den tatsächlichen Bestand der Finanzprodukte, die Angaben der Verkäufer zu den Finanzprodukten und nicht für die Werthaltigkeit des Finanzprodukts;

(d) für das abgestimmte Vertragsmuster, insbesondere nicht für dessen Geeignetheit für die Kauftransaktion. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung übernimmt Debitos insoweit jedoch nicht.

21.4 Jedem Nutzer wird empfohlen, sich über die rechtlichen und steuerlichen Implikationen eines Kaufvertrags selbst zu informieren.

21.5 Debitos haftet für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen im Rahmen der in dieser Ziffer 21 geregelten Beschränkungen und Ausschlüsse.

21.6 Die Haftung von Debitos für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

22. HAFTUNG DES NUTZERS, FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG

22.1 Der Nutzer haftet Debitos nach den gesetzlichen Bestimmungen.

22.2 Der Nutzer hat Debitos von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber Debitos mit der Behauptung geltend machen, die Nutzung des Zweitmarkts durch den Nutzer, insbesondere durch vom Nutzer auf dem Zweitmarkt eingestellte Erklärungen oder sonstige Inhalte, verletze ihre Rechte oder sonstige Rechtsvorschriften. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Übernahme von Kosten in angemessener Höhe, die Debitos im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung entstehen. Der Nutzer ist nicht zur Freistellung verpflichtet, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

22.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Debitos für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

23. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

23.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich ohne Angabe von Gründen kündigen.

23.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

23.3 Von der Kündigung bleibt der Anfall einer Gebühr unberührt.

24. URHEBERRECHTE

Debitos behält sich alle Rechte an allen Bildern und Texten auf der Website vor. Eine Verwendung der Bilder und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Debitos nicht gestattet.

25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag, der zwischen Debitos und einem Nutzer geschlossenen wurde, Frankfurt am Main.

25.3 Neben dem ordentlichen Rechtsweg können sich die Parteien auch auf die Anrufung eines Schiedsgerichts einigen.

25.4 Diese Allgemeinen Nutzungs- und Versteigerungsbedingungen wurden aus den englischen General Terms and Conditions of Usage and Auction von Debitos übersetzt. Bei einem Widerspruch / Diskrepanz zwischen der deutschen und der englischen Version der Nutzungsbedingungen ist die englische Version maßgebend.

25.5 Vertragsbezogene Mitteilungen von Debitos an den Nutzer oder vom Nutzer an Debitos können, soweit nicht abweichend vereinbart, in Textform, das heißt insbesondere per E-Mail oder Telefax, erfolgen.